Bosch erlaubt private Mails und Telefonate während der Arbneit
Stuttgart (dpa) - „Schatz, es wird später“: Wer während der Arbeitszeit privat telefonieren oder mailen möchte, kann das bei Bosch künftig ganz ungeniert über die eigenen Dienstgeräte tun.
Der Technikkonzern erlaubt seinen Mitarbeitern ab sofort privates Surfen und Telefonieren am Arbeitsplatz. Die Schwaben wollen damit nach eigenen Angaben die Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben erleichtern. Auch andere Unternehmen sind in dem Bereich aktiv.
Konkret sieht das bei Bosch so aus: Private Telefonate sind im Dienst fortan erlaubt - sofern sie nicht die ganze Arbeitszeit blockieren. Zudem können Mitarbeiter über ihre dienstliche E-Mail-Adresse auch private Nachrichten verschicken. Allzu pikante Details sollte man sich aber besser verkneifen: Nutzer unterschreiben eine Einverständniserklärung, dass der Arbeitgeber im Falle einer nötigen Prüfung Einblick in den E-Mail-Account nehmen kann.
Arbeitsschützer sehen darin zwar eine Form von Wertschätzung der Belegschaft. Allerdings seien private E-Mails und Telefonate für viele Beschäftigte längst Alltag, betont Frank Brenscheidt von der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin. „Dadurch wird sich nicht die gesamte Kultur bei den Beschäftigten verändern.“
Aber was passiert, wenn jemand mit dem Diensthandy stundenlang nach China telefoniert - oder sich am Arbeitsplatz Erotik-Videos im Internet ansieht? Da setze Bosch ganz auf die Eigenverantwortung seiner Leute, erklärt ein Sprecher. Langwierige private Telefonate dürften sich nach Einschätzung des Unternehmens aber ohnehin in Grenzen halten.
Neben der Erlaubnis Dienstgeräte privat zu nutzen, überlässt der Konzern seinen Mitarbeitern künftig zudem die Wahl, von wo aus sie arbeiten möchten - sofern es die Aufgaben zulassen. Dass Mitarbeiter das Diensthandy dann auch nach Feierabend am Ohr haben, sollen die Neuerungen Bosch zufolge aber nicht bedeuten, betonte ein Sprecher. „Freizeit bleibt Freizeit.“
Die Schwaben sind nicht die einzigen, die die private Nutzung von dienstlichen Geräten ermöglichen: Beim Software-Konzern SAP können Beschäftigte beispielsweise privat über das Diensthandy telefonieren. Die Gespräche laufen dann aber unter einer zweiten Telefonnummer und werden einzeln abgerechnet. Beim Technologieriesen IBM dürfen Mitarbeiter unter anderem von ihren privaten E-Mail-Adressen während der Arbeit Nachrichten versenden.