Bruchlandung für Vielflieger

Die Lufthansa darf Konten mit Bonusmeilen ihrer Kunden abwerten. Ein IT-Professor (36) hatte dagegen geklagt.

Köln. Am Dienstag verkündete ein Richter ein Urteil, das so manchen aufgebrachten Lufthansa-Kunden bitter enttäuschen dürfte. Die Abwertung von Bonusmeilen-Konten ist demnach nicht rechtswidrig, sondern völlig in Ordnung. Sogar mit einer Vorlaufzeit von nur vier Wochen.

Es ist eine Entscheidung, bei der man an den Spruch denken muss: Auf See und vor Gericht ist man in Gottes Hand. Denn das Urteil des Kölner Oberlandesgerichts widersprach in nahezu allen Punkten einem Urteil des Landgerichts.

Ins Rollen gebracht hat den Prozess Tobias Eggendorfer, mit 36 Jahren bereits ein international gefragter IT-Professor. Heute in Thailand, morgen in Australien. Überflieger und Vielflieger. Auf nahezu 900 000 Bonusmeilen war sein Konto bei der Lufthansa vor zwei Jahren angewachsen.

Diese Meilen konnte er als Rabatt gegen neue Flüge eintauschen. Dann änderte die Lufthansa die Bedingungen. Und schon brauchte Eggendorfer 15 bis 20 Prozent mehr Meilen für Business- und First-Class-Flüge.

In seinen Augen war das rechtswidrig. Er beschwerte sich, tauschte Briefe mit Lufthansa-Chef Christoph Franz aus. Aber der gab nicht nach. Aus seiner Sicht spricht nichts dagegen, die Bedingungen des Meilensystems ab und zu mal zu ändern. So zog Eggendorfer vor Gericht.

Andere Vielflieger taten das ebenfalls — wobei zurzeit niemand einen Überblick darüber hat, um wie viele es insgesamt geht. Eggendorfer war jedenfalls als erster dran. Er vertrat seine Sache kämpferisch, schrieb sogar einen eigenen Blog: meilenschwund.de.

Und er fand offene Ohren: Das Landgericht Köln gab ihm recht. Für problematisch hielten die Richter, dass die Lufthansa die Umstellung mit nur vier Wochen Vorlauf bekanntgegeben hatte. Das müssten mindestens vier Monate sein, zumal das System sechs Jahre unverändert geblieben sei. Wenn man so lange nichts ändere, erzeuge das beim Kunden die Erwartung, dass sich weiter nichts tun werde — so das Landgericht.

Dagegen legte die Lufthansa Berufung ein, und nun waren die Richter des Oberlandesgerichts am Zug. Sie sahen alles ganz anders. Nur vier Wochen Vorlaufzeit? Kein Problem, schließlich sei dazu nichts vorgeschrieben. Abwertung des Meilenkontos?

Müsse Eggendorfer hinnehmen, denn benachteiligt würden in erster Linie Vielflieger, nicht aber durchschnittliche Lufthansa-Kunden. Und der Umstand, dass das System vorher sechs Jahre lang nicht mehr verändert worden war? Müsste doch eigentlich gerade dazu führen, dass sich der Kunde sagt: Das wird nicht mehr lange so bleiben.

Demnächst wird man vielleicht noch eine dritte richterliche Meinung hören. Denn Eggendorfer wird „aller Voraussicht nach“ vor den Bundesgerichtshof ziehen.