Umsatz legt zu Brüssel verzichtet auf Steuerregeln für E-Zigaretten

Brüssel/Berlin (dpa) - Eine EU-weite Besteuerung der zunehmend beliebten E-Zigaretten ist bis auf Weiteres nicht in Sicht. Die EU-Kommission sprach sich dagegen aus, einen entsprechenden Gesetzesvorschlag zu machen.

Foto: dpa

Es gebe zu wenige Daten über den vergleichsweise jungen Markt, hieß es in einem Bericht der Brüsseler Behörde. Es sei „schwierig, Vorhersagen zu machen, wie sich der Markt in der Zukunft entwickeln wird“. Zuvor hatten die „Stuttgarter Zeitung“ und die „Stuttgarter Nachrichten“ darüber berichtet.

Elektronische Zigaretten werden derzeit in neun EU-Staaten besteuert, unter anderem in Italien, Finnland und Griechenland. Ob eine künftige Bundesregierung das Thema angeht, ist offen. Das Bundesfinanzministerium habe aktuell keine Pläne, berichteten die Stuttgarter Zeitungen. Man wolle einer neuen Koalition nicht voraus greifen. Hierzulande war zuletzt der Erlös mit E-Zigaretten Daten des Marktforschers Nielsen zufolge zwischen September 2016 und September 2017 gemessen am Vorjahreszeitraum um 103 Prozent auf 33,5 Millionen Euro gestiegen.

Zugleich erholte sich in Deutschland der Handel mit herkömmlichen Zigaretten. Insgesamt wurden im vergangenen Jahr Tabakwaren mit einem Verkaufswert von 25,9 Milliarden Euro versteuert, wie das Statistische Bundesamt am Freitag mitteilte. Das waren nach Berechnungen der Wiesbadener Behörde 0,8 Milliarden Euro oder 3,2 Prozent mehr als ein Jahr zuvor.

Der Zigarettenabsatz erhöhte sich demnach leicht um 1,1 Prozent auf rund 76 Milliarden Stück. Kräftig stieg die Menge des versteuerten Pfeifentabaks um 28,7 Prozent auf 3245 Tonnen. Rückgänge gab es hingegen bei Zigarren und Zigarillos (minus 7,4 Prozent auf 3 Milliarden Stück) und beim Feinschnitt zum Selberdrehen (minus 3,7 Prozent auf 24.258 Tonnen).

Die Statistiker werten den Anstieg der Tabaksteuereinnahmen als Normalisierung: Der Vorjahreswert sei vergleichsweise niedrig ausgefallen - unter anderem wegen der technischen Umstellung auf größere Verpackungen. Zudem hatten die Hersteller aufgrund der absehbaren Verschärfung der gesetzlichen Vorgaben für Warnhinweise auf den Packungen im Mai 2016 zuvor noch kräftig Waren nach den alten Bestimmungen produziert und dafür viele Steuerzeichen bezogen. Auf diesen Steuerzeichen basieren die Berechnungen des Bundesamtes.

E-Zigaretten, in denen eine Flüssigkeit erhitzt und von den Nutzern inhaliert wird, gelten als weniger gesundheitsschädlich als klassische Zigaretten. In dem Bericht der Kommission hieß es allerdings weiter, dass noch zu wenig Klarheit darüber herrsche, wie schädlich das Dampfen sei. Von der gesundheitspolitischen Perspektive her sei daher bei den E-Zigaretten „eine vorsichtige Annäherung“ an harmonisierte Steuerregeln ratsam.

Steuerangelegenheiten sind in der EU weitgehend Angelegenheit der einzelnen Staaten. Sie können Steuern erheben und Steuersätze festlegen. Die EU-Kommission kann allerdings Vorschläge für die Rahmenbedingungen sowie für Mindeststeuersätze machen. Denen müssten wiederum die Staaten einstimmig zustimmen, damit sie in die Tat umgesetzt werden können.

Die EU-Staaten hatten die EU-Kommission aufgefordert, bestehende Steuerregeln für Zigaretten und ähnliche Produkte zu überprüfen. Die Brüsseler Behörde will sich des Themas 2019 wieder annehmen.

Grundsätzlich gibt es in der Bundesrepublik einen deutlichen Trend weg vom Zigarettenkonsum: 1991 zum Beispiel wurden nach Daten des Bundesamtes noch rund 146,5 Milliarden Zigaretten versteuert.