Debeka: Staatsanwaltschaft prüft Vorwurf illegalen Datenhandels

Koblenz/Mainz (dpa) - Die Koblenzer Staatsanwaltschaft prüft Vorwürfe des illegalen Datenhandels gegen die Debeka Versicherung. Es geht dabei um den mutmaßlichen Kauf von Adressen angehender Beamte in großem Stil, um auf diese Weise einen unerlaubten Wettbewerbsvorteil zu erlangen.

Medienberichte über dieses Vorgehen würden nun daraufhin überprüft, ob sie den Anfangsverdacht von verfolgbaren Straftaten enthielten, teilte die Staatsanwaltschaft am Montag in Koblenz mit. Über die Vorwürfe hatte zuerst das „Handelsblatt“ berichtet. Die Debeka kündigte indes interne und externe Überprüfungen an.

Bereits am vergangenen Donnerstag hatte das Koblenzer Versicherungsunternehmen in einer Mitteilung Verfehlungen in den 1980er und 1990er Jahren eingeräumt. Vertriebsmitarbeiter hätten auf eigene Rechnung Adressen potenzieller Kunden erworben, die zwischen Mitarbeitern weiter verteilt worden seien. Auch der damaligen Führungsmannschaft des Unternehmens habe die Sensibilität für diese datenschutzrechtliche Thematik gefehlt.

„Und in diese Selbstkritik schließe ich mich ausdrücklich mit ein“, wurde Debeka-Vorstandschef Uwe Laue zitiert. Laue steht seit 2002 an der Spitze des Unternehmens und führt seit diesem Sommer auch den Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV). Von 1994 bis 1998 war Laue Debeka-Vertriebschef.

Als Konsequenz führte die Debeka neue Verhaltensrichtlinien für ihre rund 17 000 Mitarbeiter ein. Damit solle mögliches Fehlverhalten in der Zukunft sanktioniert werden. Das Haus lehne Geschäfte mit Adresshändlern schon immer ab.

Am Montag begann die Debeka nach eigenen Angaben mit externen und internen Prüfungen. Für die externe Kontrolle sei die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) verständigt worden. Zudem sei Kontakt mit der Staatsanwaltschaft Koblenz aufgenommen worden. Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG wurde damit beauftragt, die internen Abläufe unter die Lupe zu nehmen.

Bei den Überprüfungen geht es nach Angaben eines Unternehmenssprechers vor allem um die Vorwürfe, dass Adressen bei Behörden gekauft worden sein sollen. Schon seit Jahren verpflichte das Unternehmen per Unterschrift seine Mitarbeiter, bei Amtsträgern die Regelungen der jeweiligen Behörde zu beachten.

Die Behörde des rheinland-pfälzischen Datenschutzbeauftragten Edgar Wagner leitete ein Verfahren „wegen Verdachts strafbaren Datenhandels“ gegen die Debeka ein. Dem Unternehmen sei Gelegenheit gegeben worden, das Vorgehen zu erklären, teilte der Landesdatenschutzbeauftragte mit.

„Wir stehen in Kontakt mit der Debeka“, sagte Stefan Brink, Mitarbeiter der Datenschutzaufsichtsbehörde, am Montag. Sollte es tatsächlich Verletzungen des Datenschutzes gegeben haben, könne ein Bußgeld von bis zu 300 000 Euro je Einzelfall für eine Ordnungswidrigkeit verhängt werden. Wenn es sich um vorsätzliche Verletzungen mit einer „Gewinnmaximierungs-Absicht“ gehandelt habe, dann wäre es sogar eine Straftat.