Deutsche Bank muss Anlegern Schadensersatz zahlen

Richter kritisieren riskante Finanzprodukte scharf — und schaffen neue Beratungspflicht für Geldinstitute.

Karlsruhe/ Düsseldorf. Herbe Niederlage für die Deutsche Bank beim Bundesgerichtshof in Karlsruhe: In einem wegweisenden Urteil hat das Gericht das Geldhaus zur Zahlung von 540.000 Euro Schadensersatz an ein mittelständisches Unternehmen aus Hessen verurteilt — weil die Bank bei einer hochkomplexen und riskanten Zinswette fehlerhaft beraten hatte.

Die Deutsche Bank hatte dem Mittelständler sogenannte „Spread Ladder Swaps“ verkauft. Vereinfacht ausgedrückt wettet der Kunde dabei gegen die Bank auf künftige Zinsentwicklungen. Doch bei diesen Finanzprodukten sei das Verlustrisiko der Kunden nicht auf das angelegte Kapital beschränkt, sondern nach oben offen, rügten jetzt die Richter. Darüber hätte die Bank „in verständlicher und nicht verharmlosender Art“ aufklären müssen.

Stattdessen habe die Bank „die Risikostruktur des Geschäfts bewusst zulasten des Kunden und zu ihrem Vorteil gestaltet, um das Risiko gewinnbringend zu verkauften“, monierte das Gericht.

Die Entscheidung der Karlsruher Richter am Dienstag geht jedoch weit über den Einzelfall hinaus. Denn mit den von Deutscher Bank und mehreren anderen Geldinstituten wie Commerzbank und WestLB angebotenen Zins-Swaps hatten in den vergangenen Jahren etliche Mittelständler, kommunale Unternehmen und Kommunen hohe Verluste erlitten.

Insgesamt waren bundesweit rund 700 dieser Finanzprodukte verkauft worden — an 500 Mittelständler und 200 Kommunen. Der Schaden beträgt nach Angaben des Kläger-Anwaltes Jochen Weck mindestens eine Million Euro.

Bei betroffenen Kommunen liegt der Schaden jedoch deutlich höher: So müssen unter anderem die Städte Neuss (rund acht Millionen Euro Verlust), Remscheid (17 Millionen Verlust) und Hückeswagen (14 Millionen Verlust) hohe Minus-Beträge verbuchen. Auch der Bergisch-Rheinische Wasserverband hat durch eine solche Zinswette rund 2,3 Millionen Euro verloren.