Duell Kirch gegen Breuer fällt aus
München (dpa) - Leo Kirch darf im erbitterten Rechtsstreit mit der Deutschen Bank um milliardenschweren Schadenersatz für den Untergang seines Medienimperiums weiter hoffen.
Das Oberlandesgericht München beleuchtet die Vorgänge rund um den spektakulären Zusammenbruch von Kirchs Unternehmensgruppe im Jahr 2002 noch einmal gründlich in einer Beweisaufnahme und hat die Klage Kirchs am Freitag nicht abgewiesen. Eine Entscheidung in der Sache ist aber noch nicht absehbar - und auch nach einem Urteil dürfte der Streit vor Gericht weiter gehen.
Die mit größter Spannung erwartete Begegnung zwischen Kirch und dem früheren Chef des größten deutschen Geldhauses Rolf Breuer fiel allerdings aus - die Befragung des 84-Jährigen als Zeuge sei ärztlich nicht zu vertreten, sagte Anwalt Wolf-Rüdiger Bub.
Am Vormittag hatte Breuer auf Fragen der Richter geantwortet. Auch von Kirch hatte sich der Senat weiteren Aufschluss erhofft. Bereits der erste Termin des Verfahrens am 21. Januar war wegen einer Erkrankung Kirchs geplatzt. Nun soll er am 25. März befragt werden.
Kirch macht Breuer für die Pleite seiner Firmengruppe verantwortlich. Der Bankchef hatte wenige Monate vor der Pleite der Kirch-Gruppe 2002 in einem Interview die Kreditwürdigkeit Kirchs angezweifelt. Nach dem Interview hätten die Banken Kirch kein Geld mehr gegeben. Breuer bedauerte am Freitag seine neun Jahre zurückliegenden Interview-Äußerungen. Seine Antworten seien ein „Unfall“ gewesen, den er nicht wiederholen würde, sagte Breuer.
Dass es einen Zusammenhang zwischen dem Interview und der spektakulären Milliardenpleite Kirchs gebe, wies Breuer zurück. „Was ich gesagt habe, war die Wahrheit und allgemein bekannt“, sagte Breuer, der im November 74 Jahre alt wird.
Er betonte, die schlechte Lage der Mediengruppe sei längst auch öffentlich diskutiert worden. Die Anwälte der Bank betonten, Kirch sei als Unternehmer gescheitert, nicht wegen des Interviews mit Bankchef Breuer. Das aktuelle Verfahren ist die zweite Auflage in einem weiteren Prozess im jahrelangen Ringen Kirchs mit Deutschlands größter Bank.
Kirch war in erster Instanz im März 2009 vor dem Landgericht München I mit seiner Klage gescheitert - eine Beweisaufnahme gab es damals nicht. Der Vorsitzende Richter des 5. Zivilsenats, Guido Kotschy, kritisierte zu Beginn die Entscheidung der Vorinstanz. „Dieses Urteil greift im Wesentlichen zu kurz“, sagte Kotschy. Die Vorinstanz habe auf eine Beweisaufnahme verzichtet. „Der Senat hält ohne Beweisaufnahme eine Abweisung der Klage nicht für möglich.“
Für Kirch war das Interview der Auslöser für den Untergang seines Lebenswerks. Er versucht seit Jahren, Schadenersatz zu bekommen und war damit bisher gescheitert. Zuletzt hatte er am Dienstag vor dem Landgericht München I eine Niederlage in einem anderen Verfahren erlitten. Der aktuelle Prozess dreht sich um Forderungen der Kirch-Firma KGL Pool, in der 17 Töchter gebündelt sind. Dabei geht es um eine Schadenssumme von rund zwei Milliarden Euro, die aus Sicht des Gericht allerdings nicht schlüssig dargelegt worden seien. Beide Seiten sahen sich nach der Verhandlung gestärkt.
Der Bundesgerichtshof hatte 2006 festgestellt, dass Kirch grundsätzlich Anspruch auf Schadenersatz zustehen könnte - allerdings nur für Schäden bei Firmen, die vertraglich mit der Deutschen Bank verbunden waren. Im Urteil gingen die Richter dabei vor allem auf die Printbeteiligungs GmbH ein, in der Kirch seinen Anteil am Springer-Konzern gebündelt hatte.
Auf die KGL Pool trifft das zwar nicht zu, allerdings wollen die Richter nun prüfen, ob es durch Vorgespräche ein „vorvertragliches Verhältnis“ zwischen Bank und KGL Pool gab - und ob es daher in diesem Fall einen Schadenersatzanspruch gibt.
Allerdings empfahl Richter Kotschy beiden Seiten, eine Lösung außerhalb des Gerichtssaals zu finden. Die seit Jahren in zahlreichen Verfahren streitenden Parteien sollten sich zusammensetzen und nach einer Lösung suchen. „Wir würden das für sinnvoll halten.“