Einigung auf einheitlichen Mindestlohn für Friseure
Würzburg (dpa) - In der Friseurbranche wird es ab August 2015 einen bundesweit einheitlichen Mindestlohn von 8,50 Euro geben. Darauf haben sich die Landesverbände und die Dienstleistungsgewerkschaft Verdi am Montag in Würzburg schon bei der ersten Verhandlungsrunde geeinigt.
„Ich bin trotz der wirtschaftlichen Probleme, die dadurch in manchen Bereichen eintreten werden, sicher, dass wir so das Friseurhandwerk entwickeln und so auch bessere Mitarbeiter bekommen können“, sagte der Hauptgeschäftsführer des Zentralverbandes des Deutschen Friseurhandwerks, Rainer Röhr, der Nachrichtenagentur dpa. Das sei Sinn der Sache gewesen. „Insofern bewerte ich das Ergebnis - so schmerzvoll es ist - als gut.“
Auch Verdi zeigte sich zufrieden. „Es ist richtig, dass wir das jetzt machen. Denn das ist die richtige Ausgangssituation, um das Gehaltsgefüge auch künftig weiter zu entwickeln. Das war nur der Anfang“, sagte Verhandlungsführerin Ute Kittel. Dem Tarifvertrag wollen den Angaben zufolge auch mehrere Friseurketten betreten. Bis Ende Juni soll der Vertrag von allen Seiten unterschrieben sein.
Der flächendeckende Mindestlohn werde von August 2013 an in drei Stufen eingeführt. Der Osten startet mit 6,50 Euro Stundenlohn, der Westen mit 7,50 Euro. Diese verschiedenen Stufen waren nötig, weil bislang regional sehr unterschiedliche Tarifverträge existierten. In den neuen Bundesländern gab es zum Teil Ecklöhne von nur knapp mehr als drei Euro pro Stunde, wie Verdi-Verhandlungsführerin Kittel sagte.
Der Tarifvertrag allein sorgt jedoch noch nicht für einen wirklich einheitlichen Mindestlohn für alle Friseure: In seiner jetzigen Form gilt er zunächst nur für Mitarbeiter von Innungsbetrieben, die auch Gewerkschaftsmitglied sind. In den kommenden Monaten soll deshalb beim Bundesarbeitsministerium ein Antrag auf Allgemeinverbindlichkeit des Tarifvertrages gestellt werden.