Erfolg für Siemens im Streit mit Areva

Brüssel (dpa) - Siemens hat im Scheidungsstreit mit dem französischen Atomkonzern Areva endgültig einen Erfolg erreicht. Auf Druck der EU-Kommission hat Areva eingelenkt.

Siemens darf dem französischen Unternehmen nun bereits wieder nach drei Jahren - und nicht wie zunächst vereinbart erst nach elf Jahren - bei der nuklearen Kraftwerkstechnik Konkurrenz machen. Das teilte die EU-Kommission am Montag in Brüssel mit und stellte ihr Kartellverfahren ein.

Die Klausel beziehe sich insbesondere auf Kernbrennelemente, Kernkraftwerkteile und kerntechnische Dienstleistungen. Für alle anderen Produkte werde das Verbot völlig aufgehoben. Dieselben Verpflichtungen gelten auch in punkto Geheimhaltungsklausel. Falls sich Siemens oder Areva nicht an die Vereinbarung halten, kann die EU-Kommission sie mit einem Bußgeld von bis zu zehn Prozent ihres Jahresumsatzes bestrafen.

Der Münchner Technologiekonzern hatte 2001 mit Areva ein Gemeinschaftsunternehmen gegründet, sich 2009 aber wieder daraus zurückgezogen. Als es Streit mit den französischen Partnern um das Wettbewerbsverbot gab, hatte Siemens in Brüssel um Hilfe gebeten.

„Das Wettbewerbsverbot war nach Auffassung der Kommission unverhältnismäßig“, teilte die EU-Behörde mit. Die Laufzeit sei zu lang gewesen. Zudem habe es Siemens daran gehindert, auf Märkten am Wettbewerb teilzunehmen, auf denen das Gemeinschaftsunternehmen Siemens-Produkte lediglich weiterverkauft habe.

Die Wettbewerbshüter hatten den Vertrag - und insbesondere die Konkurrenzklausel - über die Auflösung des gemeinsamen Joint-Ventures Areva NP zwei Jahre lang unter die Lupe genommen. Nach Stellungnahmen von anderen Unternehmen sind die Zusagen nun rechtsverbindlich. In der EU sind Absprachen zum Schaden von Wettbewerbern oder Verbrauchern verboten.