Ex-AUB-Chef Schelsky muss nicht ins Gefängnis
Nürnberg (dpa) - Der wegen Betrugs und Steuerhinterziehung verurteilte Ex-Chef der Arbeitnehmerorganisation AUB, Wilhelm Schelsky, muss nicht hinter Gitter.
Sechs Jahre nach dem Urteil hat das Landgericht Nürnberg-Fürth einen verbleibenden Teil der Haftstrafe in einem wiederaufgerollten Verfahren am Montag auf Bewährung ausgesetzt. Verteidigung und Staatsanwaltschaft kündigten an, auf eine erneute Revision zu verzichten. Das Landgericht setzte damit einen endgültigen Schlusspunkt unter die strafrechtliche Aufarbeitung der sogenannten Schelsky-AUB-Affäre.
Mit Rücksicht auf die lange Verfahrensdauer stuften die Richter sechs Monate als bereits vollstreckt ein. Angerechnet wurden auch 28 Monate Untersuchungshaft. Zugleich sprach die 12. Kammer Schelsky vom Vorwurf der Beihilfe zur Untreue frei und folgte damit einem Revisionsurteil des Bundesgerichtshofs von 2010. Die verbleibende Strafe muss Schelsky wegen seines Alters und seines schlechten Gesundheitszustands nicht mehr antreten. Sie ist zur Bewährung ausgesetzt.
Schelsky war im November 2008 nach einem mehrwöchigen Prozess zunächst zu vier Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt worden. Es ist erwiesen, dass er unter anderem Gelder des Siemens-Konzerns in Höhe von 3,2 Millionen Euro abgezweigt hat und in seine Privatkasse fließen ließ. Bei der Steuerhinterziehung wiederum ist Schelsky nach Einschätzung des Gerichts „dreist und mit hoher krimineller Energie“ vorgegangen.
Für die lange Dauer des Verfahrens machten die Richter neben der Komplexität des Wirtschafts- und Steuerstrafverfahrens auch das Bundesverfassungsgericht verantwortlich. Dieses hatte nach der Revisionsentscheidung des Bundesgerichtshofs 2010 drei Jahre für die Prüfung der Zulässigkeit von Schelskys Verfassungsbeschwerde gebraucht - um dann die Annahme des Verfahrens abzulehnen.
Schelsky, der in dem Verfahren vom Montag im Unterschied zu früheren Äußerungen deutliche Anzeichen von Reue zeigte, lebt nach eigenen Angaben inzwischen verarmt in seiner Heimatstadt Greifswald. Die Siemens-Rente, auf die er als früherer Beschäftigter des Elektrokonzerns Anspruch habe, überweise das Unternehmen bis zur Klärung von Schadenersatzansprüchen auf ein Sperrkonto. Seine direkt an der Ostsee gelegene Villa werde demnächst zwangsversteigert, sagte er.