Ex-Börsenguru Frick wegen Kursmanipulation zu Haft verurteilt
Frankfurt/Main (dpa) - Der frühere TV-Börsenexperte Markus Frick ist wegen der Manipulation von Aktienkursen zu zwei Jahren und sieben Monaten Haft verurteilt worden.
Das Landgericht Frankfurt sah es in seinem Urteil als erwiesen an, dass der einschlägig vorbestrafte Frick im Mai 2012 mit seinen Empfehlungen die Kurse von drei Nebenwerten nach oben getrieben hat. Er hat dafür 1,9 Millionen Euro in bar von seinen Auftraggebern erhalten, die ihre Aktien zu überhöhten Preisen in den Markt bringen konnten.
Diesen Umstand hatte er den rund 3000 Abonnenten seines Börsenbriefs verschwiegen und sich nach Ansicht des Gerichts so der verbotenen Markmanipulation schuldig gemacht.
Frick verließ das Gericht nach fast 14 Monaten Untersuchungshaft auf freiem Fuß, weil zunächst der auf Fluchtgefahr begründete Haftbefehl gegen ihn ausgesetzt wurde. Er musste Pass und Personalausweis abgeben und sich künftig einmal in der Woche bei der Polizei an seinem Wohnsitz melden, verfügte das Gericht. Seine Reststrafe muss Frick erst antreten, wenn das Urteil rechtskräftig ist. Man prüfe, ob man Rechtsmittel einlegen wolle, sagte Fricks Anwalt Daniel Krause.
Außerdem könnte das Landgericht Berlin die Bewährung auf die ebenfalls wegen Marktmanipulation ergangenen Haftstrafe aus dem Jahr 2011 widerrufen. Das gilt als wahrscheinlich, weil Frick innerhalb der auf drei Jahre festgesetzten Bewährungsfrist erneut eine gleichgelagerte Straftat begangen hat. Er müsste dann auch diese auf 21 Monate Haft lautende Strafe absitzen. Die Berliner Justiz will sich damit nach Angaben eines Sprechers erst befassen, wenn das Frankfurter Urteil rechtskräftig vorliegt.
Das Gericht rechnete Frick sein umfassendes Geständnis an, das „von Einsicht und Reue“ geprägt gewesen sei. Als Vater zweier kleiner Kinder habe sich Frick zudem als „besonders haftempfindlich“ gezeigt, sagte der Vorsitzende Richter Klaus Wiens. Der weitergehende Betrugsvorwurf wurde während des Verfahrens fallengelassen, weil er laut Gericht mit zumutbarem Aufwand und aus rechtlichen Gründen nicht zu beweisen gewesen wäre.
Die Frankfurter Staatsanwälte haben aus dem Verfahren aber neue Anhaltspunkte für weitere Ermittlungen auch gegen die mutmaßlichen Hintermänner Fricks erhalten. Ein namentlich bekannter Auftraggeber gilt aber nur als Mittelsmann. Mit Frick wurde ein Mittäter zu 18 Monaten Haft verurteilt, die zur Bewährung ausgesetzt wurden.
Frick hat laut Gericht zudem seinen Anteil am illegalen Gewinn von 1,24 Millionen Euro auf ein Treuhänderkonto in Berlin eingezahlt, aus dem nun Schadensersatz für geprellte Anleger fließen soll. Dafür müssen diese einen rechtskräftigen Titel gegen Frick vorlegen, erläuterte Anwalt Krause. Das Landgericht ordnete darüber hinaus an, dass 660 000 Euro aus Fricks Vermögen an die Staatskasse verfallen, beim Mittäter 300 000 Euro. Zudem muss der Mittäter 50 000 Euro Bewährungsauflage für gemeinnützige Zwecke zahlen.