Ex-Chef der Wasserwerke muss hinter Gitter
Leipzig (dpa) - Eine Verfahrensabsprache macht es möglich: Am neunten Verhandlungstag verkündete die Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Leipzig die Urteile im Prozess um einen der größten Finanzskandale bei einem kommunalen Unternehmen.
Der frühere Geschäftsführer der Wasserwerke Leipzig KWL, Klaus Heininger, wurde am Mittwoch zu einer Haftstrafe von vier Jahren und elf Monaten wegen Bestechlichkeit, Steuerhinterziehung, Bilanzfälschung und Untreue verurteilt. Zwei mitangeklagte Finanzmanager bekamen drei Jahre und vier Monate beziehungsweise drei Jahre und zehn Monate wegen Bestechung.
Heininger hatte gestanden, für den Abschluss hochriskanter Kreditausfallversicherungen (CDO) Schmiergeld in Höhe von etwa 3,7 Millionen Euro von den Mitangeklagten angenommen zu haben. Auch die Finanzmanager hatten vor Gericht gestanden.
Die Verträge hatten Heininger und sein Geschäftsführerkollege Andreas Schirmer hinter dem Rücken der KWL-Aufsichtsgremien mit der Schweizer Großbank UBS und weiteren Banken abgeschlossen. Das Geschäft ist inzwischen geplatzt. KWL und die Stadt Leipzig sollen nun Bankforderungen von etwa 285,5 Millionen Euro bedienen.
Für ein kurzes Verfahren hatten die Wirtschaftsstrafkammer und die Verteidigung einen Deal ausgehandelt. Die Kammer sicherte ein Strafmaß von maximal fünf Jahren Gefängnis zu, wenn die Bestechung gestanden würde. Die ebenfalls angeklagten Untreue-Vorwürfe wurden weitgehend fallengelassen. Diesem Deal hatte die Anklage nicht zugestimmt. Der Vorsitzende Richter Carsten Nickel erneuerte am Mittwoch bei der Urteilsbegründung seine Kritik an der Anklage.
Die vorgelegten Beweise hätten keinen hinreichenden Untreue- Verdacht ergeben. So seien die von Heininger in London abgeschlossenen Verträge nicht komplett vom Englischen ins Deutsche übersetzt worden. „Man kann nicht über etwas verhandeln, dessen Inhalt man nicht kennt“, sagte der Richter. Staatsanwalt Till von Borries sagte, er werde mit hoher Wahrscheinlichkeit in Revision gehen. Möglicherweise werde zudem wegen Untreue erneut Anklage erhoben.