Ex-IKB-Chef Ortseifen soll Million zahlen
Düsseldorf (dpa) - Der fristlose Rauswurf von Stefan Ortseifen als Chef der IKB-Bank war nach der dramatischen Schieflage des Bankhauses rechtmäßig.
Ortseifen müsse sogar noch rund eine Million Euro zurückzahlen, befand das Düsseldorfer Landgericht am Donnerstag (Az.: 32 O 90/08). Ortseifen verlor damit in erster Instanz den jahrelangen Rechtsstreit gegen seine Kündigung.
Mit dem milliardenteuren Desaster der Düsseldorfer IKB hatte die weltweite Finanz- und Bankenkrise vor sechs Jahren Deutschland erreicht.
Der Prozess wegen der Kündigung war bis zum Ausgang des Strafverfahrens gegen den Ex-Banker ausgesetzt worden. Der Bundesgerichtshof hatte die Verurteilung Ortseifens wegen vorsätzlicher Marktmanipulation zu zehn Monaten Haft auf Bewährung und zur Zahlung von 100 000 Euro rechtskräftig bestätigt.
Ortseifen war im Sommer 2007 fristlos entlassen worden, weil er unter anderem den Aufsichtsrat der IKB über die prekäre Lage der Bank im Unklaren gelassen und Anleger am 20. Juli 2007 mit einer Pressemitteilung falsch informiert haben soll. Die Krise werde die Bank mit weniger als zehn Millionen Euro belasten, hatte es darin geheißen.
Eine Woche später stand das Geldhaus vor der Pleite und musste mit einem milliardenschweren Rettungspaket vor dem Zusammenbruch bewahrt werden. Die IKB war eine Tochter der staatlichen KfW-Bankengruppe.
Für das Milliardenloch musste letztlich der Steuerzahler einstehen. Der einstmals seriöse Mittelstandsfinanzierer IKB war über ausländische Zweckgesellschaften in den Handel mit Kreditderivaten eingestiegen.
Ortseifen hatte sich im Strafverfahren stets auf die Ratingagenturen berufen. Sie hätten die Kreditpakete jahrelang mit Bestnoten bewertet, bevor sie plötzlich zu Schrottpapieren abgestuft worden seien.
Der Manager soll nun 805 000 Euro an zu viel erhaltenen Tantiemen zurückzahlen und 186 000 Euro für den nicht vom Aufsichtsrat genehmigten Umbau seiner Dienstvilla. Er kann gegen das Urteil noch vor das Oberlandesgericht ziehen.