Flug-Passagiere sollen besser entschädigt werden

Luxemburg (dpa) - Bei einem annullierten Flug sollen Passagiere künftig umfangreicher Entschädigung verlangen können. In einem Rechtsgutachten für den Europäischen Gerichtshof schlägt die Generalanwältin vor, Verbraucherrechte zu stärken, falls die Fluggesellschaft sie nicht betreut und unterstützt.

So sollen Passagiere neben dem Anspruch auf die Rückzahlung des Flugpreises auch verlangen können, dass die Airline ihre Kosten in angemessener Höhe erstattet, wenn der Flug abgesagt wird und der Kunde sich selbst überlassen bleibt (Rechtssache C-83/10).

Der EuGH folgt in seinen Urteilen meistens, aber nicht immer, der Empfehlung des Generalanwaltes. Bei der EU-Kommission in Brüssel häufen sich in jüngster Zeit Beschwerden von Verbrauchern über schlechte Betreuung und fehlende Entschädigung von Airlines, insbesondere nach dem Aschewolke-Chaos wegen des isländischen Vulkans Eyjafjallajökull im Frühjahr 2010.

Im vorliegenden Fall hatten mehrere Familien aus Spanien die französische Fluggesellschaft Air France verklagt. Ihr Flug sollte 2008 von Paris nach Vigo (Spanien, an der Grenze zu Portugal) gehen. Das Flugzeug flog wie geplant ab, kehrte aber kurze Zeit später wegen eines technischen Problems nach Paris zurück. Die Airline brachte eine der Familien anderweitig nach Porto/Portugal, von dort nahmen die Leute ein Taxi für 170 Euro nach Hause. Eine andere Familie wartete am Pariser Flughafen und verlangte später 650 Euro pro Person als Ersatz für immaterielle Schäden, die Erstattung der Mahlzeiten am Flughafen und einen zusätzlichen Tag Hundepension für ihren Hund.

Die Generalanwältin ist der Auffassung, dass auch die Rückkehr eines Flugzeugs zum Ausgangsort wegen technischer Probleme wie eine Annullierung zu werten ist. Der Passagier könne den Ersatz seiner Kosten verlangen, wenn die Airline ihn nicht betreue und unterstütze. Diese Verpflichtung für die Airline komme zu dem ohnehin bestehenden Anspruch auf Ausgleich für den annullierten Flug hinzu.