Fusionsverbot für Deutsche Börse und NYSE Euronext bestätigt
Luxemburg (dpa) - Das Fusionsverbot für die Deutsche Börse und die New Yorker NYSE Euronext zum weltgrößten Börsenbetreiber war rechtens. Das hat das EU-Gericht in Luxemburg entschieden und das Verbot der EU-Kommission aus dem Jahr 2012 bestätigt (Rechtssache T-175/12).
Europas oberste Wettbewerbshüter hatten damals den Zusammenschluss des Frankfurter Dax-Konzerns mit der New Yorker Börse wegen kartellrechtlicher Bedenken untersagt. Die Behörde fürchtete ein Quasi-Monopol auf dem Markt für europäische Finanzderivate, also Finanzwetten. Dagegen klagte die Deutsche Börse. Das Gericht wies die Klage nun in allen Punkten zurück. Die EU-Kommission habe weder einen Rechtsfehler noch einen Ermessensfehler gemacht.
Die Deutsche Börse AG erklärte, sie nehme die Entscheidung zur Kenntnis. „Das Unternehmen ist nach wie vor der Meinung, dass die EU-Kommission eine zu enge Marktdefinition verwendet hat“, betonte die Börse. Man prüfe noch, Rechtsmittel gegen das Urteil einzulegen. Dann müsste der Europäische Gerichtshof als nächsthöhere und letzte Instanz entscheiden.
Bei der Bilanzvorlage im Februar hatte der scheidende Vorstandschef Reto Francioni nochmals bekräftigt, die Fusion „wäre gut gewesen für Europa und den Markt“. Er würde das Brüsseler Verbot „nicht als größte Niederlage bezeichnen, eher als größte Enttäuschung“ seiner fast zehnjährigen Amtszeit. Der Schweizer verlässt nach der Hauptversammlung am 13. Mai die Deutsche Börse, an deren Spitze er seit Oktober 2005 stand. Francionis Posten übernimmt zum 1. Juni der frühere oberste Investmentbanker der schweizerischen Großbank UBS, Carsten Kengeter.
Die Deutsche Börse hatte vor einigen Jahren mehrere Fusionen angestrebt, die sich aber nicht realisieren ließen. Vor dem Verbot für die Fusion mit der NYSE waren bereits Pläne zur Übernahme der Londoner Börse LSE und zur Übernahme der Vierländerbörse Euronext geplatzt. Die Deutsche Börse hat sich inzwischen anders orientiert und sucht ihr Heil vor allem in kleineren Partnerschaften in Asien.