Bewährungsstrafen Gericht: Cum-Ex-Geschäfte sind strafbar
Bonn · Die als Cum-Ex-Deals bekannte Mehrfacherstattung von Steuern ist nach Ansicht des Landgerichts Bonn eine Straftat.
18.03.2020
, 20:10 Uhr
Das hat das Gericht am Mittwoch zum Ende des bundesweit ersten Strafprozesses um die umstrittenen Geschäfte entschieden, indem es die Angeklagten zu Haftstrafen auf Bewährung verurteilt hat. Durch Cum-Ex ist dem deutschen Staat ein Schaden in Milliardenhöhe entstanden.