Bewährungsstrafen Gericht: Cum-Ex-Geschäfte sind strafbar

Bonn · Die als Cum-Ex-Deals bekannte Mehrfacherstattung von Steuern ist nach Ansicht des Landgerichts Bonn eine Straftat.

Die Angeklagten (3.v.l, und 2.v.r) stehen bzw. sitzen zusammen mit ihren Verteidigern im Landgericht auf der Anklagebank; im Hintergrund Vertreter verschiedener Banken.

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Das hat das Gericht am Mittwoch zum Ende des bundesweit ersten Strafprozesses um die umstrittenen Geschäfte entschieden, indem es die Angeklagten zu Haftstrafen auf Bewährung verurteilt hat. Durch Cum-Ex ist dem deutschen Staat ein Schaden in Milliardenhöhe entstanden.

(dpa)