Gericht entscheidet über höhere Profite für Energiebranche
Düsseldorf (dpa) - Eine Entscheidung des Düsseldorfer Oberlandesgerichts könnte am kommenden Mittwoch eine weitere Preisrunde bei Strom und Gas auslösen. Elf Strom- und Gasnetzbetreiber waren vor das Gericht gezogen, um - gleich für mehrere Jahre rückwirkend - höhere Gewinne durchzusetzen.
Sie halten die Rendite, die ihnen beim staatlich festgelegten Netzentgelt zugestanden wird, für zu gering.
Höhere Profite würden letztlich die Strom- und Gaspreise in die Höhe treiben. Der dritte Kartellsenat des Düsseldorfer Oberlandesgerichts unter Vorsitz von Richter Wiegand Laubenstein hatte die Entscheidung bereits zweimal verschoben.
Derzeit wird das eingesetzte Eigenkapital der Betreiber mit 9,3 Prozent für Neuanlagen und 7,6 Prozent für Altanlagen verzinst. Diese Renditen hatte ihnen die Bundesnetzagentur zugestanden. Die Unternehmen fordern aber mehr als 11 Prozent.
Der von den Netzbetreibern angegriffene Beschluss der Bundesnetzagentur stammt vom 7. Juli 2008. Damals war der Zinssatz für die Neuanlagen um 1,4 Prozentpunkte auf 9,3 Prozent angehoben worden. Sollte das Gericht den Betreibern recht geben, könnten diese rückwirkend bis einschließlich 2009 einen Nachschlag verlangen.
Erst vor zehn Monaten hatten die Netzbetreiber vor dem Düsseldorfer Oberlandesgericht einen Erfolg erzielt. Das Gericht hob die Netzgebühren wegen fehlerhafter Kalkulation der Anlagenwerte auf. Die Netzagentur hätte höhere Wertansätze berücksichtigen müssen.
Die Netzkosten werden in Deutschland von den Betreibern an die Gas- und Stromversorger und von diesen an den Endverbraucher weitergegeben. Sie machen nach Angaben der Bundesnetzagentur etwa 23 Prozent des Gas- und Strompreises für Haushaltskunden aus.