Großbritannien klagt gegen Finanztransaktionssteuer

London (dpa) - Großbritannien war stets gegen die Finanztransaktionssteuer. Doch die 11 Unterstützer-Länder preschen voran. Aus Angst um den Finanzplatz London zieht die Regierung nun vor den Europäischen Gerichtshof.

Damit solle sichergestellt werden, dass die von 11 EU-Mitgliedsstaaten befürwortete Steuer die Länder, die nicht mitmachen wollten, nicht gefährde, erklärte Großbritanniens Schatzkanzler George Osborne am späten Freitagabend. Die Klage sei am Donnerstag eingereicht worden.

„Wir wollen klarstellen, dass es ok ist, wenn einige europäische Länder eine solche Steuer einführen wollen, aber sie sollten das so machen, dass Großbritannien davon nicht beeinflusst wird“, sagte Osborne am Samstag in einem Interview mit dem Sender BBC. Für Großbritannien sei die Abgabe nicht „die richtige Lösung“. Es müsse Sicherheitsmaßnahmen für die Länder geben, die sich nicht beteiligen wollten.

Großbritannien will die Steuer nicht einführen, befürchtet aber, dass der Handel zwischen britischen Firmen und solchen, die ihren Sitz in einem Land mit Finanztransaktionssteuer haben, gefährdet werden könnten. Die britische Regierung müsste in einem solchen Fall die Steuer einziehen, dürfte sie aber nicht behalten. Sie fürchtet Abwanderungen vom Finanzplatz London, einer der zentralen Stützen der britischen Wirtschaft.

Europa ist die erste Region, die die umstrittene Steuer auf Banken- und Börsengeschäfte einführen will, um Zocker und Spekulanten abzuschrecken. Zum Januar 2014 soll es losgehen. Elf Länder unterstützen die Abgabe gegen den Widerstand von Banken und Industrie. Angeführt wird die Initiative von Deutschland und Frankreich, mit dabei sind zudem unter anderem Italien, Spanien, Belgien, Österreich, Portugal und Griechenland. Es werden Einnahmen von 30 bis 35 Milliarden Euro erwartet.

Die Abgabe würde wie eine Mehrwertsteuer auf Wertpapiergeschäfte zwischen Finanzinstituten erhoben. Banken, Versicherungen und Investmentfonds müssten sie auf jede Transaktion zahlen. Sowohl Käufer als auch Verkäufer sollen den Plänen der EU-Kommission zufolge besteuert werden. Typische Produkte für Kleinanleger wie Hypotheken, Kredite und Versicherungsbeiträge wären nicht betroffen.