Berufung möglich Gericht entzieht Ferrari die Marke Testarossa
Düsseldorf (dpa) - Unter der Marke Testarossa könnten demnächst Zweiräder oder Rasierer verkauft werden. Der Sportwagenhersteller Ferrari hat den Rechtsstreit um seinen Modellnamen jedenfalls vorerst verloren.
Ferrari müsse in die Löschung der deutschen und der internationalen Marke Testarossa einwilligen, entschied das Düsseldorfer Landgericht am Mittwoch (Az.: 2a O 166/16). Den Italienern bleibt allerdings noch der Gang in die Berufung zum Oberlandesgericht.
Ferrari habe die Marke in den vergangenen fünf Jahren nicht mehr ausreichend genutzt, begründete Gerichtssprecherin Miriam Reinartz die Entscheidung der Kammer. „Eine Marke muss genutzt werden, damit sie geschützt bleibt. Das hat das Unternehmen hier nicht getan.“
„Das freut mich schon sehr“, sagte der Nürnberger Unternehmer Kurt Hesse der Deutschen Presse-Agentur. Er hatte geklagt und sich zuvor die Markenrechte an Testarossa gesichert. Dagegen hatte Ferrari Widerspruch eingelegt, für den sich der Bayer wiederum mit dem Antrag auf Löschung der alten Marke Testarossa beim Deutschen und beim Europäischen Markenamt revanchierte.
Der Ferrari wurde in Italien von 1984 bis 1996 gebaut, hatte bis zu 446 PS und zwölf Zylinder. Testarossa heißt roter Kopf oder rote Spitze. Den Namen gab man dem Boliden wegen der roten Kappen auf den Zylinderköpfen. Die flache Flunder aus Maranello konnte damit auf 290 Stundenkilometer beschleunigen.
Schauspieler Alain Delon hatte einen Testarossa und Musiklegende Elton John auch. Einen enormen Werbeeffekt hatte der Dauerauftritt des Sportwagens als Dienstwagen der Polizei in der TV-Serie „Miami Vice“.
Doch nun will der bayerische Spielzeugfabrikant Hesse (73) den Modellnamen für Fahrräder, E-Bikes und Rasierer nutzen, wie er am Mittwoch verriet. Der frühere Eigentümer der Carrera-Rennbahn-Produktion leitet inzwischen die Autec AG in Nürnberg, hat sich einen Namen als Spielzeughersteller gemacht.
Ferrari hatte argumentiert, immerhin sei man nach wie vor mit Wartung, Reparatur und Aufbereitung der Testarossas beschäftigt. Damit nutze man die Marke tatsächlich. Doch das hatten die Richter nicht gelten lassen, weil das Unternehmen diese Dienstleistungen unter der Dachmarke Ferrari erbringe. Und die Nutzung von Testarossa im Ersatzteilgeschäft habe einen zu geringen Umfang.
„Die heutige Entscheidung muss die Alarmsirenen bei allen Herstellern schrillen lassen, die bekannte Marken besitzen, diese aber nicht mehr nutzen“, sagte der Markenrechts-Experte Georg Jacobs von der Kanzlei Heuking Kühn Lüer Wojtek. „Unternehmen dürfen sich nicht auf ihren Marken-Lorbeeren der Vergangenheit ausruhen. Nur, wer seine Produktmarke regelmäßig nutzt, erhält ihre Wertigkeit.“ Im Extremfall könne andernfalls sogar ein direkter Wettbewerber die Marke für sich nutzen.