AWD-Gründer Carsten Maschmeyer war nicht als Zeuge geladen. „Dies könnte im weiteren Verlauf beantragt werden. Ob es zu einer Beweisaufnahme kommt, ist jedoch noch offen“, sagte Gerichtssprecher Patrick Gerberding der Nachrichtenagentur dpa.
In den Verfahren geht es um die Frage, ob AWD-Berater ihre Kunden nicht über möglicherweise überhöhte Provisionen und die Risiken der vertriebenen Fonds informierten. Am Landgericht Braunschweig und am Oberlandesgericht Naumburg (Sachsen-Anhalt) liefen ähnliche Prozesse, in denen die Richter mangelnde Aufklärung monierten. In mehreren Auseinandersetzungen entschieden sie aber auch zugunsten des AWD.