Gerichtshof: Post gewinnt EU-Streit

Frühere Quersubventionen für Paketdienst waren rechtens.

Luxemburg. Die Deutsche Post hat einen jahrelangen Streit um angebliche Quersubventionen für ihren Paketdienst abschließend gewonnen. Mit dem am Donnerstag verkündeten Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in Luxemburg bleibt dem Unternehmen eine Rückzahlung an den Bund von über einer Milliarde Euro endgültig erspart.

Die unterlegene EU-Kommission war in Luxemburg vom Paketdienst UPS sowie vom Bundesverband Internationaler Express- und Kurierdienste in Frankfurt unterstützt worden. (Az: C-399/08) Vor der Privatisierung von Post und Telekom war es üblich, dass die damalige Bundespost Gewinne aus dem Telefondienst verwendete, um den verlustreichen flächendeckenden Briefdienst zu unterstützen.

In einer Entscheidung vom Juni 2002 kritisierte die EU-Kommission, die Bundespost habe von 1990 bis 1995 erwirtschaftete Telekom-Gewinne auch genutzt, um in den Jahren 1994 bis 1999 Verluste ihrer bereits dem Wettbewerb unterliegenden Paketsparte von 572 Millionen Euro auszugleichen.

Auf Drängen Brüssels zahlte die Post deshalb Anfang 2003 dieses Geld plus 335 Millionen Euro Zinsen, insgesamt 907 Millionen Euro, an den Bund.

Der EuGH bestätigte nun ein Urteil des EU-Gerichts erster Instanz, wonach die Kommissionsentscheidung nichtig ist: Zwar habe die Brief- und Paketpost von 1990 bis 1995 umgerechnet 8,37 Milliarden Euro von der "Deutschen Bundespost Telekom" bekommen, damit seien aber lediglich die "unstreitigen Mehrkosten" aus den gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen der Post im Briefdienst ausgeglichen worden.

Die Kommission habe nicht begründet, wie die Post dennoch Telekom-Gelder für ihren Paketdienst habe abzweigen können. Die gemeinwirtschaftlichen Aufgaben der Post werden darin gesehen, dass Sendungen in dünn besiedelten Regionen, etwa aus dem Bayerischen Wald auf eine Nordseehallig, nicht mehr kosten als zwischen Ballungsräumen.

Solche "Universaldienste" dürfen auch nach EU-Recht staatlich reguliert und gestützt werden.