Gerichtspräsidentin fordert Frauenquote im öffentlichen Dienst
Erfurt (dpa) - Die Präsidentin des Bundesarbeitsgerichts, Ingrid Schmidt, hat sich für eine gesetzliche Frauenquote auch im öffentlichen Dienst ausgesprochen.
„Solange es so ist, dass Frauen vor allem bei öffentlichen Arbeitgebern in Führungspositionen unterrepräsentiert sind, wird eine solche Quote gebraucht“, sagte Schmidt der Nachrichtenagentur dpa.
Es sei beschämend, dass im Jahre 2013 noch immer über eine Frauenquote debattiert werden müsse. „Das Thema hätte schon vor 50 Jahren erledigt sein sollen.“ Zudem sei es befremdlich, Vorgaben für die Privatwirtschaft zu machen, wenn der öffentliche Dienst selbst nicht bereit sei, diese für sich einzuhalten.
Schmidt wies darauf hin, dass etwa in der Politik oder bei Richterwahlen Vorgaben zur Berücksichtigung von Regionen ganz normal seien. „Ich finde es interessant, dass sehr über die Frauenquote diskutiert wird, aber über den Regionalproporz, der allenthalben einzuhalten ist, kein Wort verloren wird.“
Die schwarz-rote Regierung in Berlin will eine Frauenquote in Aufsichtsräten großer börsennotierter Unternehmen. Demnach sollen ab 2016 mindestens 30 Prozent Frauen in den Aufsichtsgremien vertreten sein. Unternehmen müssten darauf achten, Frauen zu fördern, forderte Schmidt. „Qualifizierte Frauen fallen nicht vom Himmel.“
Die 58 Jahre alte Juristin steht seit März 2005 an der Spitze des obersten deutschen Arbeitsgerichts, dessen Richterschaft bereits jetzt zu 30 Prozent weiblich ist. Allerdings werden derzeit nur zwei der insgesamt sechs deutschen Bundesgerichte - einschließlich des Bundesverfassungsgerichts - von Frauen geführt.