Haft für Ex-Mitarbeiter in Telekom-Spitzelaffäre

Bonn (dpa) - Gerichtliches Ende der Bespitzelungsaffäre bei der Deutschen Telekom: Ein langjähriger Konzernmitarbeiter muss für dreieinhalb Jahre in Haft. Das Landgericht Bonn sah den 60-jährigen Ex-Abteilungsleiter für Konzernsicherheit als den Initiator und Schuldigen für die illegalen Ausspäh-Aktionen.

Klaus T. hatte im Prozess als Hauptangeklagter bereits die alleinige Verantwortung für das Vorgehen übernommen. Und sich vor die von ihm eingespannten Mitarbeiter gestellt. In das Strafmaß einbezogen wurden noch drei Fälle von Untreue und Betrug zulasten der Telekom. Nach Feststellung des Gerichts steckte Klaus T. wiederholt in Geldschwierigkeiten. In verschiedenen Fällen habe er Geld von der Telekom erhalten und es auf eigene Konten geleitet. Mit dem Strafmaß verliert der Verurteilte auch seine gesamten Beamtenansprüche. Das Gericht hielt Klaus T. zugute, dass er lange Jahre ein anerkannt loyaler Mitarbeiter der Telekom und auch nicht vorbestraft gewesen sei.

Der frühere Bundesinnenminister Gerhart Baum (FDP), der mit der ehemaligen Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin (SPD) Betroffene vertritt, sagte nach der Urteilsverkündung, es sei enttäuschend, dass die größte Spitzelaffäre in Deutschland mit einem einzigen Angeklagten zu Ende gehe: „Er hat nicht auf eigene Faust gehandelt.“ Es bleibe festzustellen, dass es ihm die Telekom „leicht gemacht“ habe und der Konzern „ungemein leichtfertig mit der Sache umgegangen ist“.

Insgesamt folgte das Gericht mit seinem Urteil dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Die Verteidigung hatte für eine Geldstrafe plädiert. Klaus T. wurden konkret sieben Ausspähfälle über Telefondaten vorgehalten. Darunter waren neben Journalisten von Wirtschaftsmagazinen auch zwei Aufsichtsratsmitglieder.

Betroffen von den Aktionen, bei denen auch automatisch Telefonate überwacht wurden, waren in den Jahren 2005 und 2006 insgesamt mehr als 40 Personen. Es sollte herausgefunden werden, wie Unternehmensinterna an die Presse gelangten.

Der Vorsitzende Richter Klaus Reinhoff sagte, ein Begriff wie „Affäre“ sei dem Ausspionieren nicht angemessen, denn es habe sich „um massivste Straftaten“ gehandelt. Dabei sei „reine Selbstjustiz“ erfolgt. Das Aufsichtsratsmitglied Wilhelm Wegner sei ohne handfeste Beweise von der Telekom-Führung aufgrund des Vorgehens von Klaus T. des Geheimnisverrats beschuldigt worden.

Die Ermittlungsverfahren gegen Ex-Vorstandschef Kai-Uwe Ricke sowie gegen Ex-Aufsichtsratschef Klaus Zumwinkel waren schon vor dem Prozess eingestellt worden. In ihrem Fall erhärtete sich der Tatverdacht nach Ansicht der Staatsanwaltschaft nicht. Beide hatten stets abgestritten, das illegale Vorgehen veranlasst oder von diesem gewusst zu haben. Auch das Gericht sah im Prozess keinen erhärteten Verdacht für eine Mitwisserschaft oder ein Mittun.

Klaus T. hatte schon am ersten Prozesstag die Verantwortung für das Ausspähen übernommen. Er sei im Auftrag von Ricke aktiv geworden, um ein Informationsleck aufzuspüren. Einen expliziten Auftrag Auftrag für das Ausspionieren habe Ricke aber nicht erteilt. Die Verfahren gegen zwei weitere Angeklagte, die Klaus T. für das Ausspionieren eingespannt hatte, waren bereits zuvor jeweils wegen geringer Schuld gegen Zahlung eines Geldbetrags vorläufig eingestellt worden.