Hannover neuer Schwerpunkt bei Klagen gegen Porsche-Holding

Braunschweig/Hannover (dpa) - Die milliardenschweren Investorenklagen gegen den VW-Großaktionär Porsche-Holding haben ihren neuen Schwerpunkt in Hannover. Die dortige Kartellkammer des Landgerichts soll abermals zwei weitere Fälle übernehmen, die zusammen um gut zwei Milliarden Euro kreisen.

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Das Landgericht Braunschweig verwies die beiden Klagen (5 O 2077/11 und 5 O 3086/11) am Mittwoch an die Kollegen in der Landeshauptstadt. Damit sind dort nunmehr vier Fälle anhängig, bei denen es insgesamt um fast vier Milliarden Euro geht.

Hintergrund sind die juristischen Nachwehen der Übernahmeschlacht zwischen der Porsche-Holding PSE und Volkswagen vor rund sechs Jahren. Damals hatte die Porsche-Dachgesellschaft nach der Macht bei den Wolfsburgern gegriffen, sich am Ende dabei aber verhoben. So wurde das Übernahmeobjekt Volkswagen schließlich zur letzten Rettung.

Als Ergebnis steht heute der VW-Konzern zwar mehrheitlich unter dem Dach der PSE, doch beide Seiten haben sich zusammengerauft, und ihr Streit ist vom Tisch. Die PSE soll als reine Finanzholding mit dem VW-Wert ihre Einnahmen strategisch sinnvoll für VW investieren.

Zur Zeit des Übernahmekampfes explodierte der VW-Kurs, Anleger verloren bei Kurswetten viel Geld. Sie klagen nun gegen die angeblich falsche oder irreführende damalige Informationspolitik der PSE. Als Folge sind teils milliardenschwere Verfahren in London, Frankfurt, Braunschweig, Stuttgart und eben nun vor allem in Hannover anhängig.

„Wir sind rechtlich nicht zuständig“, erklärte der in Braunschweig Vorsitzende Richter Olaf Schaltke am Mittwoch das Abtreten der Fälle. Die Kläger hatten Ende 2014 ihre Prozessführung um kartellrechtliche Aspekte erweitert, mit denen der Gerichtswechsel im Raum stand. Bereits damals hatte die PSE von Prozessverschleppung gesprochen.

Am Mittwoch sagte ein PSE-Sprecher: „Für die PSE ist es ohne Bedeutung, vor welchem Landgericht die Klagen verhandelt werden. Wir halten sie für unbegründet und sind überzeugt, dass sie keinen Erfolg haben werden.“ Termine für den weiteren Fortgang der nunmehr vier Fälle bei der Kartellkammer in Hannover gibt es noch nicht.

In Braunschweig hat die PSE bereits zweimal rechtskräftig gewonnen. Ein weiteres Verfahren geht nach einem PSE-Sieg in die Berufung, Nummer vier muss nach einem Befangenheitsantrag in die Neuauflage.