Wettbewerb "Hochzeitsrabatte": Bundeskartellamt unterliegt im Streit mit Edeka
Düsseldorf (dpa) - Das Bundeskartellamt hat im Kampf um eine Begrenzung der Marktmacht der großen deutschen Einzelhandelsketten eine Niederlage erlitten.
Das Oberlandesgericht Düsseldorf hob eine Grundsatzentscheidung der Wettbewerbshüter auf, in der die vom größten deutschen Lebensmittelhändler Edeka nach der Übernahme der Discountkette Plus im Jahr 2009 von den Lieferanten geforderten „Hochzeitsrabatte“ als Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht gebrandmarkt worden waren.
Der Vorsitzende Richter Jürgen Kühnen betonte, die vom Kartellamt angenommene Ausnutzung einer besonderen Marktmacht durch Edeka habe sich bei den Zeugenbefragungen nicht bestätigt. Zwar seien nach der Übernahme der Plus-Märkte bessere Konditionen für den Handelsriesen vereinbart worden, doch seien sie das Ergebnis von Verhandlungen zwischen annähernd gleichstarken Parteien gewesen.
Kartellamtspräsident Andreas Mundt zeigte sich in einer ersten Reaktion besorgt, dass die Entscheidung den Schutz von Lieferanten gegenüber marktmächtigen Händler spürbar einengen könne. „Es bedarf jetzt einer genauen Analyse der Urteilsgründe, ob sich auf Grundlage dieser Auslegung die Zielrichtung des Gesetzgebers, in Einkaufsverhandlungen marktmächtigen Händlern Grenzen zu setzen, noch erreichen lässt“, erklärte er. Erst danach werde die Behörde entscheiden, ob sie Rechtsmittel gegen den Urteilsspruch einlege.
Auch der Markenverband zeigte sich enttäuscht. Man werde darauf hinwirken, „dass dieses unbefriedigende Ergebnis vom Bundesgerichtshof korrigiert wird“.
Edeka begrüßte die Entscheidung des Oberlandesgerichts. „Wir waren immer der festen Überzeugung, damals in vollem Einklang mit dem Kartellrecht, fair verhandelt zu haben“, sagte ein Unternehmenssprecher. Das Urteil stärke den Wettbewerb in Deutschland und schaffe mehr Rechtssicherheit für die Verhandlungen zwischen Handel und Industrie.