Hoteliers klagen in Karlsruhe gegen die Bettensteuer

Bremen/Karlsruhe (dpa) - Zwei Hoteliers aus Bremen und Hamburg wehren sich vor Deutschlands oberstem Gericht gegen die umstrittene Bettensteuer.

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Sie haben Klagen vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eingereicht, wie ein Gerichtssprecher am Montag bestätigte. Zuvor hatte der „Weser-Kurier“ darüber berichtet. Nach Ansicht der Kläger sind die Abgaben verfassungswidrig. Sollten die Richter ihnen recht geben, würde das nach Angaben ihres Anwalts das Aus für die Bettensteuer bundesweit bedeuten.

Touristen müssen in Bremen seit Ende 2012 ein bis drei Euro pro Übernachtung zahlen. In Hamburg orientiert sich die Anfang 2013 eingeführte Abgabe am Nettozimmerpreis. Für eine bis zu 100 Euro teure Unterkunft sind beispielsweise zwei Euro fällig.

Damit verstießen die beiden Länder gegen Bundesgesetze, sagte der Rechtsanwalt Rupert Scholz von der Kanzlei Gleiss Lutz in Berlin, der die beiden Hoteliers vertritt. Diese Abgabe sei mit der Umsatzsteuer vergleichbar, die nur der Bund erheben dürfe. Außerdem konterkariere sie die steuerliche Entlastung der Hotels, die der Bund mit der Absenkung des Mehrwertsteuersatzes beschlossen hatte.

Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga) unterstützt die Verfassungsbeschwerde der Unternehmer. „Es ist nur konsequent, eine höchstrichterliche Entscheidung herbeizuführen“, sagte Hauptgeschäftsführerin Ingrid Hartges. Beide Hoteliers waren bereits vor Landesfinanzgerichten und dem Bundesfinanzhof mit ihren Klagen gescheitert. Der Bundesfinanzhof hatte im Juli die Bettensteuer-Gesetze der beiden Stadtstaaten für rechtmäßig erklärt (II R 32/14 und II R 33/14).

Köln hatte als erste Stadt 2010 eine Bettensteuer eingeführt. Zahlreiche Kommunen zogen nach. Manche haben sie jedoch inzwischen wieder abgeschafft. Derzeit erheben nach Angaben des Dehoga 19 Kommunen eine Übernachtungssteuer. Geschäftsreisende sind davon seit 2012 nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts ausgenommen.