Klage gegen Porsche: Oberlandesgericht will Beratung rasch angehen

Braunschweig (dpa) - Im juristischen Zuständigkeitsgerangel um eine milliardenschwere Schadenersatzklage gegen die Porsche-Holding PSE will das Oberlandesgericht (OLG) Braunschweig rasch handeln.

Die OLG-Richter haben es seit Anfang Oktober mit einem Verfahren zu tun, das schon eine Odyssee über die Landgerichte Stuttgart, Braunschweig und Hannover zurücklegte. „Wir werden die Sache alsbald in die Beratung nehmen“, kündigte OLG-Sprecher Ingo Groß an.

Zum Zeitplan könne er aber noch nichts sagen. Es sei jedoch voraussichtlich alles nur eine Frage von Wochen und nicht von Monaten - zumindest, falls während der Beratungen kein Anlass zu Verzögerungen auftauche.

Die OLG-Juristen haben mit Paragraf 36 der Zivilprozessordnung zu tun: „Gerichtliche Bestimmung der Zuständigkeit“. Zunächst war der Fall, in dem Investoren von der PSE knapp zwei Milliarden Euro Schadenersatz fordern, in Stuttgart anhängig.

Von dort ging aber ein Bündel an Klagen nach Braunschweig, da das dortige Landgericht für Volkswagen mit Sitz im nahen Wolfsburg zuständig ist. Denn die Übernahmeschlacht zwischen VW und PSE 2008/2009 ist der Auslöser der Klagen. Investoren verloren bei den damaligen Kursturbulenzen Geld und meinen, die PSE habe mit Informationen den Markt manipuliert.

Eines der ursprünglich acht in Braunschweig anhängigen Verfahren dreht sich allerdings außer um angebliche Marktmanipulation auch um Aspekte des Kartellrechts. Daher meinten die Braunschweiger Richter, dass die Kartellkammer in Hannover übernehmen müsse. Die aber hielt dagegen, dass die anfängliche Weitergabe des Falls aus Stuttgart an Braunschweig verbindlich sei. Ein erneuter Wechsel falle damit flach.

Von den einst acht Klagen am Landgericht Braunschweig sind zwei schon abgewiesen und beendet. Eine hängt im Zuständigkeitsstreit. Die übrigen fünf sind seit Montag auf die lange Bank geschoben, weil die Kläger Aufschub beantragt haben, um strafrechtliche Aspekte des Übernahmekampfs abzuwarten, die das Stuttgarter Landgericht klärt. Um das Für und Wider eines Aufschubs herrscht Streit - vermutlich wird daher auch bei diesen Fällen das OLG entscheiden, wie es weitergeht.