Koalition will sich mit Ackermann-Wechsel beschäftigen

Berlin/Frankfurt (dpa) - Der für kommendes Jahr geplante direkte Wechsel von Deutsche-Bank-Vorstandschef Josef Ackermann an die Spitze des Aufsichtsrates der Bank wird ein politisches Nachspiel haben.

Mit dem Vorgang wollen sich die Finanzpolitiker von Union und FDP in ihrer ersten Arbeitsgruppensitzung nach der Sommerpause Mitte August beschäftigen. In der Sache sei „noch nicht aller Tage Abend“, sagte der CSU-Finanzpolitiker Hans Michelbach dem „Tagesspiegel“.

Aus seiner Sicht verstoße das größte Bankhaus Deutschlands mit dem geplanten Jobwechsel Ackermanns nicht nur gegen den Corporate Covernance Kodex, sondern auch gegen „den Geist des Aktiengesetzes“, sagte Michelbach. Er schloss nicht aus, dass das Aktiengesetz noch einmal geändert werde. Der FDP-Finanzpolitiker Frank Schäffler warf Ackermann vor, den Verhaltenskodex der deutschen Wirtschaft mit Füßen zu treten.

Das Aktiengesetz und die Richtlinien für gute Unternehmensführung („Corporate Governance Kodex“) erlauben nur in Ausnahmefällen den unmittelbaren Wechsel vom Vorstandsvorsitz in den Aufsichtsrat - mindestens 25 Prozent der Anteilseigner müssen zustimmen. Diese Bestimmung haben zum Beispiel der Stahlkonzern ThyssenKrupp und der Verpackungshersteller Gerresheimer angewandt.

Der langjährige ThyssenKrupp-Chef Ekkehard Schulz wechselte im Januar vom Vorstandsvorsitz in den Aufsichtsrat des Stahlkonzerns. Ermöglicht hatte dies die mächtige Krupp-Stiftung mit ihrem Chef Berthold Beitz. Die Krupp-Stiftung ist mit einem Anteil von 25,33 Prozent wichtigste Großaktionärin des Konzerns.

Axel Herberg, Vorstandschef des Verpackungsherstellers Gerresheimer, wechselte 2010 ebenfalls ohne zweijährige Karenzzeit in den Aufsichtsrat, nachdem sich die Hauptversammlung mit großer Mehrheit dafür ausgesprochen hatte.