Gerichtsurteil Landwirte müssen mit Rinderherpes infizierte Tiere töten

Aachen · Zwei Aachener Landwirte müssen nach einem Gerichtsbeschluss über 500 mit Rinderherpes infizierte Tiere töten lassen

Foto: dpa/Ulrich Perrey

Die Richter wiesen nach Angaben des Gerichts von Donnerstag die Eilanträge gegen die Tötungsanordnung zurück. Die Androhung der Städteregion, die Tötung vornehmen zu lassen, falls die Landwirte der Anordnung nicht nachkämen, sei zwar wegen Formfehler rechtswidrig. Die Anordnung der Tötung sei aber grundsätzlich rechtens, teilte das Gericht mit. Ein Landwirt mit 500 Tieren und ein anderer mit sieben Rindern waren mit Eilanträgen gegen die Anordnung vorgegangen.

Das Veterinäramt sei zum Schutz von Rindern vor einer Infektion befugt, die Tötungsanordnung zu erlassen, stellten die Richter laut einer Mitteilung fest. Dabei gehe es neben der Vorbeugung einer weiteren Verbreitung auch um die generelle Bekämpfung des Virus. Die Möglichkeit milderer Maßnahmen sahen die Richter nicht. Eine Impfung oder eine dauerhafte Unterbringung unter Quarantäne-Bedingungen sei nicht geeignet.

Gegen die Beschlüsse kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Münster eingelegt werden. Das Oberverwaltungsgericht Münster hatte aber schon 2016 in einem vergleichbaren Fall die Beschwerde eines Aachener Tierhalters gegen eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Aachen zurückgewiesen.

(dpa)