Lebensversicherung: Gnadenfrist für Garantiezins

Frankfurt/Berlin (dpa) - Der Garantiezins gilt als wichtiges Verkaufsargument für den Altersvorsorge-Klassiker Lebensversicherung. Das Bundesfinanzministerium will den verbindlichen Zins zunächst auch weiter festlegen.

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Was bedeutet das für Verbraucher und die Branche?

Was ist der Garantiezins?

Mit dem Garantiezins können Besitzer von klassischen Kapitallebensversicherungen nach Abzug der Vertragskosten sicher rechnen. Ein Großteil der mehr als 90 Millionen Verträge des Altersvorsorge-Klassikers basiert auf diesem Modell. Die Höhe wird vom Bundesfinanzministerium auf Empfehlung von Versicherungsmathematikern und der Finanzaufsicht Bafin festgelegt. Die Änderungen gelten jeweils nur für Neuverträge. Assekuranzen dürfen den Kunden weniger bieten, aber nicht mehr. So soll verhindert werden, dass sich die Unternehmen mit hohen Versprechen übernehmen.

Wie entwickelt sich die Verzinsung von Lebensversicherungen?

Die garantierte Rendite - auch Höchstrechnungszins genannt - ist angesichts der Niedrigzinsen am Kapitalmarkt von einst 4 Prozent auf mittlerweile 1,25 Prozent gesunken. Eine mögliche Änderung für Neuverträge könnte zum 1. Januar 2017 kommen. Daneben gibt es weitere Komponenten - beispielsweise die Überschussbeteiligung, über die die Unternehmen jedes Jahr neu entscheiden.

Branchenvertreter erwarten, dass die Rendite klassischer Lebensversicherungen weiter sinkt. „Wenn die Zinsen im Euroraum so niedrig bleiben, dürfte die Überschussbeteiligung im Jahr 2018 im Branchenschnitt 0,2 bis 0,4 Prozent geringer ausfallen als derzeit“, sagte der Chef der Alten Leipziger, Walter Botermann, jüngst. Auch der Garantiezins für Neuverträge dürfte abnehmen. „Entscheidender als die Rendite ist für die Kunden aber die lebenslange Rente.“

Warum gab es Überlegungen, den Garantiezins abzuschaffen?

Ab Anfang 2016 gelten verschärfte Eigenkapitalvorschriften („Solvency II“), mit denen die Versicherungsbranche krisenfester gemacht werden soll. Danach müssen Versicherer für langfristige Versprechen an Kunden wie den Garantiezins mehr Eigenmittel zurücklegen. Die Bundesregierung wollte ursprünglich für den Abschluss neuer Lebensversicherungen keine einheitliche Obergrenze mehr vorgeben. Jetzt bleibt es vorerst dabei. Ob beziehungsweise in welcher Form ein Höchstrechnungszins als Aufsichtsinstrument weiter erforderlich sei, werde im Zuge einer Bewertung des Lebensversicherungsreformgesetzes 2018 geprüft, erklärte das Ministerium.

Was spricht für die Festlegung durch das Ministerium?

Verbraucherschützer und Branchenexperten hatten gewarnt, dass Versicherer bei steigenden Kapitalmarktzinsen Kunden wieder mit hohen Garantien locken und damit erneut in die Zinsfalle tappen könnten. Derzeit sind die Versprechen in Altverträgen von bis zu 4 Prozent angesichts der anhaltenden Niedrigzinsen ein Problem. Den Unternehmen fällt es schwer, das Geld an den Kapitalmärkten zu erwirtschaften.

Was spricht aus Verbrauchersicht für den Garantiezins?

„Die klassische Lebensversicherung hat im Garantiezins eine klare Vergleichskomponente“, sagt Lars Heermann von der Ratingagentur Assekurata. Lars Gatschke vom Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) meint, beim Garantiezins handele es sich allerdings auch um ein „bisschen Augenwischerei“. Die Versicherer würden damit werben, entscheidender sei aber die Überschussbeteiligung. „Da trennt sich die Spreu vom Weizen.“

Gibt es Produkte ohne Garantiezins?

Ja, immer mehr Versicherungen bieten Produkte ohne Garantieversprechen oder in abgespeckter Form an. Einige kündigten zuletzt sogar eine völlige Abkehr von Lebensversicherungspolicen mit Garantiezins an. Nach Einschätzung von Assekurata sind vielen Verbrauchern die festen Zusagen allerdings wichtig. „Die Mehrheit der Kunden will eine Garantie“, sagt auch der Chef der Alten Leipziger, Botermann.