Lehman-Anleger ziehen vor Bundesverfassungsgericht
Karlsruhe (dpa) - Die Pleite der US-Investmentbank Lehman Brothers wird das Bundesverfassungsgericht beschäftigen. Wie das Gericht am Freitag bestätigte, sind in Karlsruhe zwei Klagen von Lehman-Anlegern eingegangen.
Nach einem Bericht des „Hamburger Abendblatts“ (Samstagausgabe) sind es dieselben Kläger, die im September vor dem Bundesgerichtshof (BGH) mit Schadensersatzforderungen gegen ihre Sparkasse gescheitert waren.
Der BGH hatte entschieden, dass die Hamburger Sparkasse beim Verkauf der Papiere keine Beratungspflichten verletzt habe. Die Lehman-Pleite sei nicht vorhersehbar gewesen. Deshalb hätten die Anleger keinen Anspruch auf Rückzahlung des investierten Geldes.
Die beiden Anleger hatten auf Empfehlung der Hamburger Sparkasse jeweils für 10 000 Euro sogenannte Zertifikate gekauft, die von Lehman ausgegeben wurden. Als Lehman Brothers im September 2008 pleiteging, wurden die Papiere weitgehend wertlos.