Mindestunterhalt Neue „Düsseldorfer Tabelle“ - Trennungskinder bekommen mehr Geld
Düsseldorf · Minderjährige Trennungskinder haben zum Jahreswechsel bundesweit Anspruch auf mehr Geld. Am 1. Januar 2019 tritt die neue „Düsseldorfer Tabelle“ in Kraft, wie das Oberlandesgericht in Düsseldorf am Dienstag mitteilte.
Die Unterhaltssätze steigen je nach Alter des Kindes und Einkommensgruppe des Unterhaltspflichtigen um 6 bis 14 Euro im
Monat. Für volljährige Kinder bleiben die Unterhaltssätze unverändert.
Die Einkommensklassen bleiben diesmal ebenfalls unverändert, so dass für die meisten Haushalte, in denen die Trennungskinder leben, trotz Anrechnung des Kindergelds tatsächlich ein paar Euro mehr herausspringen dürften.
Der Mindestunterhalt beträgt ab 1. Januar 2019 für Kinder der ersten Altersstufe (0 bis 5 Jahre) 354 Euro statt bisher 348 Euro. Für Kinder der zweiten Altersstufe (6 bis 11) sind es dann 406 Euro statt bisher 399 Euro und für Kinder der dritten Altersstufe (12 bis 17) 476 Euro statt bisher 467 Euro.
Die „Düsseldorfer Tabelle“ existiert seit 1962 und dient bundesweit als Richtlinie zur Bemessung des angemessenen Kindesunterhalts.