NGG fordert in Tarifverhandlungen der Fleischindustrie Mindestlohn
Hannover (dpa) - Die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) hat die Tarifverhandlungen für die deutsche Fleischindustrie am Dienstag mit der Forderung nach einem bundesweiten Mindestlohn eröffnet.
„Wir fordern eine Mindestlohn-Absicherung von mindestens 8,50 Euro“, sagte ein Gewerkschaftssprecher.
Nach der breiten Diskussion um die Arbeitsbedingungen in den Schlachtbetrieben fordert die NGG bei den Gesprächen in Hannover auch strukturelle Verbesserungen für die bundesweit gut 80 000 Arbeitnehmer. Die Einführung eines flächendeckenden Mindestlohns in Deutschland ist auch Ziel der SPD in ihren Koalitionsverhandlungen mit der CDU/CSU.
Am späten Nachmittag beschrieben Teilnehmer die Verhandlungen als zäh und kompliziert. „Die Vorstellungen liegen noch weit auseinander“, sagte NGG-Sprecherin Karin Vladimirov der Nachrichtenagentur dpa. Alles sei aber offen; beide Seiten seien gewillt, weiter zu verhandeln. Die Bezahlung der Mitarbeiter in der Branche ist bisher über einzelne Haus- oder regionale Tarife geregelt, die nur rund 27 000 Beschäftigte erfasst. Ein bundeseinheitliches Tarifwerk gibt es nach den Angaben bisher nicht.
Die Branche hatte Schlagzeilen wegen der prekären Wohn- und Arbeitsverhältnisse von Leih- und Werkvertragsarbeitern gemacht, die einen Großteil der Beschäftigten stellen. Der Hauptgeschäftsführer des Verbands der Ernährungsindustrie, Michael Andritzky, sagte der ARD: „Wir wollen, dass diese Branche aus dem Gerede kommt.“
Vor dem Verhandlungsauftakt am Mittag forderte die grüne Vize-Vorsitzende der Bundestagsfraktion Bärbel Höhn in der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ (Dienstag) ein Ende der Schlachtungen im Akkord. Der Druck führe zu schweren Missständen: Jedes Jahr würden in Deutschland rund eine halbe Million Schweine lebend und bei Bewusstsein in die Brühanlage gelangen.
Der Präsident des Baunerverbands im Emsland, Herman Wester, wies diese Kritik zurück und hielt Höhn vor, eine ganze Branche zu kriminalisieren. „So etwas passiert dort nicht; kein Landwirt würde seine Tiere an einen Schlachthof liefern, wenn dort auf diese Weise gegen die Bestimmungen des Tierschutzgesetzes verstoßen würde.“ In einer Erklärung betonte die Vereinigung des emsländischen Landvolks, bevor ein Schwein in die Brühanlage ginge, würden Amtstierärzte den Tod des Tieres feststellen.