Umfrage Nicht einmal jeder Zweite bekommt Urlaubsgeld

Düsseldorf (dpa) - Urlaubsgeld vom Arbeitgeber für die „schönste Zeit des Jahres“ bleibt in Deutschland ein geteiltes Glück.

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Nicht einmal jeder zweite Beschäftigte erhält die Sonderleistung und kann damit etwa die fällige Rechnung für die Sommerreise begleichen. Die Mehrheit geht dagegen leer aus.

Das geht aus der alljährlichen Auswertung von Tarifverträgen aus 22 Branchen und einer ergänzenden Online-Umfrage hervor, die das Tarifarchiv des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung. Gut 6600 Beschäftigte hatten sich im Laufe des Jahr 2016 an der nicht repräsentativen Umfrage beteiligt.

Die Höhe des Urlaubsgeldes schwankt stark nach Branchen zwischen 156 Euro im Steinkohlenbergbau und mehr als 2300 Euro in der Holz- und Kunststoff verarbeitenden Industrie im Westen. Ausgezahlt wurde das Geld oft mit dem Mai-Gehalt, es gibt aber keinen allgemeingültigen Zeitpunkt.

Industriebeschäftigte haben im Schnitt bessere Chancen auf die Sonderleistung als Mitarbeiter in Dienstleistungsberufen. So erhalten nach der WSI-Auswertung im Gesundheits- und Sozialwesen gerade einmal rund ein Viertel der Beschäftigten das Extra-Geld, in der öffentlichen Verwaltung weniger als ein Drittel, im Gastgewerbe gut 36 Prozent der Beschäftigten.

In der Industrie bekommen dagegen rund zwei Drittel der Mitarbeiter den Nachschlag zur Sommerzeit. Mit um die 2000 Euro liegt das Urlaubsgeld etwa in der Papier-, der Metall- und der Druckindustrie aktuell auch am oberen Rand der Bandbreite. Kellner und Hotelbeschäftigte müssen sich dagegen vielfach mit einem Zehntel davon zufriedengeben. Im Osten sind die Leistungen insgesamt oft niedriger.

In 12 von 22 Branchen gab es 2016 Zuwächse - zum Beispiel in der Druck-, Eisen- und Stahlindustrie, im Einzelhandel und bei der Bahn. Wo das Urlaubsgeld stagnierte - etwa in der Chemie, dem Großhandel oder Hotel- und Gaststättengewerbe - habe es entweder keine Tarifverhandlungen und folglich keine Lohnzuwächse gegeben, oder das Urlaubsgeld sei als Festbetrag vereinbart worden, der nicht automatisch mit dem Tarifabschluss steigt, erklärte das WSI.

Insgesamt kommt das WSI nach Auswertung der Tarifverträge und der Onlineumfrage auf einen Anteil von knapp 43 Prozent der Beschäftigten mit Urlaubsgeld, wobei das Ergebnis wegen der fehlenden Repräsentativität der Umfrage Schwankungen unterliegt.

Männer (knapp 51 Prozent der Befragten) beziehen die Leistung öfter als Frauen (39 Prozent), in Westdeutschland fällt der Anteil mit 49 Prozent deutlich höher aus als im Osten (gut 33 Prozent), und größere Betriebe zahlen öfter Urlaubsgeld als Kleinunternehmen mit weniger als 100 Beschäftigten.

Das Urlaubsgeld ist ein freiwilliger Zuschuss des Arbeitgebers, auf den es keinen gesetzlichen Anspruch gibt. Allerdings kann ein Anspruch entstehen, wenn das Urlaubsgeld im Arbeits- oder Tarifvertrag vereinbart ist oder seit Jahren üblicherweise im Unternehmen gezahlt wird.