Niederlage vor BGH: Lehman-Anleger bekommen kein Geld zurück
Karlsruhe/Hamburg (dpa) - Richtungsweisendes Urteil für Kleinanleger der Pleite-Bank Lehman Brothers: Der Bundesgerichtshof (BGH) wies ihre Schadensersatzklagen ab. Die Anleger seien beim Kauf von Wertpapieren nicht unzureichend oder falsch beraten worden, entschied der Bundesgerichtshof.
Deshalb hätten sie keinen Anspruch auf Rückzahlung des investierten Geldes. Die Hamburger Sparkasse habe beim Verkauf ihre Beratungspflichten nicht verletzt, hieß es in dem Urteil (Az. XI ZR 178/10 und XI ZR 182/10). Die Kläger zeigten sich tief enttäuscht.
Die Insolvenz der amerikanischen Investmentbank im September 2008 sei nicht vorhersehbar gewesen, sagte der Vorsitzende Richter Ulrich Wiechers bei der Urteilsbegründung. Auch hätte die Sparkasse die Anleger nicht über ihre Gewinnmarge beim Verkauf informieren müssen.
Die beiden Anleger hatten auf Empfehlung der Hamburger Sparkasse jeweils für 10 000 Euro sogenannte Zertifikate gekauft, die von Lehman herausgegeben wurden. Die Höhe und der Zeitpunkt der Rückzahlung sollte von der Entwicklung bestimmter Aktien abhängen. Als Lehman Brothers im September 2008 pleiteging, wurden die Papiere weitgehend wertlos. Die Anleger verklagten ihre Sparkasse, weil diese sie nicht ausreichend über die Risiken sowie den eigenen Gewinn beim Verkauf der Produkte aufgeklärt habe.
Der Vorsitzende Richter betonte, dass die Entscheidung zunächst vor allem die beiden entschiedenen Einzelfälle betreffe. „Die Dinge können sich in anderen Fällen anders darstellen.“ Vor allem sei eine Vielzahl unterschiedlicher Lehman-Zertifikate verkauft worden.
Insgesamt sind derzeit allein beim BGH 40 weitere Verfahren um Ansprüche von Lehman-Anlegern anhängig. Die nun entschiedenen Fälle hätten „eine gewisse Pilotfunktion“, sagte Wiechers. Allerdings seien in jedem Einzelfall die genauen Umstände der Beratung zu berücksichtigen.
Die Lehman-Geschädigte Brigitte Krupsky, eine Klägerin, zeigte sich nach ihrer Niederlage vor dem BGH enttäuscht: „Ich bin sehr traurig und auch wütend, dass die Bank in allen Punkten recht bekommen hat“, sagte Krupsky der dpa. „Ich finde es schon bitter und hätte mir in dieser Zeit ein Grundsatzurteil für alle Geschädigten gewünscht, die ja große Hoffnungen in diesen Prozess gesetzt haben.“ Krupsky hatte mit ihrem mittlerweile gestorbenen Mann Bernd auf Anraten der Hamburger Sparkasse 10 000 Euro in Lehman-Zertifikate investiert und durch die Insolvenz der Bank verloren.
Verbraucherschützer sprachen von einem „Schlag ins Gesicht für die Lehman-Anleger“. Viele Anleger seien beim Kauf von Lehman-Zertifikaten nicht nur falsch beraten, sondern regelrecht über den Tisch gezogen worden, kritisierte der Bankenexperte des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen, Manfred Westphal.
Nach Schätzungen von Verbraucherschützern haben rund 40 000 bis 50 000 Anleger in Deutschland solche Zertifikate gekauft und dabei 700 Millionen bis eine Milliarde Euro investiert. Für diese Zahlen gibt es jedoch keine Belege.
Aus Sicht des BGH hat die Hamburger Sparkasse „die Pflicht zur anleger- und objektgerechten Beratung nicht verletzt“, wie der Vorsitzende Richter Wiechers sagte. Ein Risiko einer Insolvenz von Lehman sei für die Sparkasse zum Zeitpunkt des Verkaufs der Zertifikate in den Jahren 2006 und 2007 „nicht erkennbar gewesen“. Auch habe die Sparkasse nicht eigens darauf hinweisen müssen, dass das deutsche System der Einlagensicherung für die Lehman-Zertifikate nicht gilt. Die Anleger seien in allgemeiner Form vor der Möglichkeit eines Totalverlusts gewarnt worden, so der BGH. Das reiche aus.
Die Hamburger Sparkasse (Haspa) vermied nach ihrem Sieg triumphale Äußerungen. „Wir fühlen uns nicht als Gewinner, auch wenn der BGH zu unseren Gunsten entschieden hat“, sagte Vorstand Reinhard Klein. „Wir bedauern, dass es überhaupt zu gerichtlichen Auseinandersetzungen mit Kunden gekommen ist.“ Es herrsche nun Klarheit.
Von großer Bedeutung für die Banken dürfte sein, dass der BGH eine Pflicht zur Aufklärung über die Gewinnmarge, die mit dem Verkauf der Anlageprodukte erzielt wird, verneinte. Dies gelte auch, wenn fremde Anlageprodukte zu einem höheren Preis von der Bank weiterverkauft würden.
Auch in der Vorinstanz waren die Kläger gescheitert. Zum Zeitpunkt des Kaufs in den Jahren 2006 und 2007 hätte man ohne weiteres auf die Zahlungsfähigkeit von Lehman Brothers vertrauen dürfen, so das Oberlandesgericht Hamburg. Die Sparkasse habe ihre Beratungspflichten nicht verletzt. Das Oberlandesgericht hatte damit im April 2010 zwei Urteile der Vorinstanz kassiert, die den Anlegern Entschädigung zugesprochen hatten.