Nach BGH-Urteil Prämiensparen: Sparkassen drängen Kunden aus attraktiven Sparverträgen

Düsseldorf · Hunderttausende Kunden der Sparkasse sind von Kündigungen des Prämiensparvertrages betroffen. In Wuppertal und Düsseldorf müssen die Sparer aber nichts befürchten.

Die Sparkasse verschickt an hunderttausende Kunden Kündigungen ihrer Prämienspartverträge. Rückendeckung hat sie vom Bundesgerichtshof erhalten.

Foto: dpa/Peter Kneffel

Hunderttausende Kunden erhalten in diesen Wochen Post von ihrer Sparkasse. Der ärgerliche Inhalt der Schreiben: die Kündigung des Prämiensparvertrages. Aus dem einstigen Bestseller ist für die Institute ein Problem geworden, weil sie in Zeiten dauerhafter Niedrigzinsen beim Prämiensparen ein Minusgeschäft machen (siehe Infokasten).

Den bisher spektakulärsten Fall liefert die Stadtsparkasse München. Sie hat etwa 28 000 Kunden gekündigt. Weiteren 15 000 droht dieser Schritt in den kommenden Jahren. Die Sparkasse Nürnberg verschickte etwa 21 000 Kündigungen.

Rechtlich bewegen sich die Geldhäuser auf sicherem Boden: Der Bundesgerichtshof (BGH) hat im Mai dieses Jahres entschieden, dass Sparkassen Prämiensparverträge kündigen dürfen, wenn die höchste Prämienstufe erreicht ist. Dies ist meist nach 15 oder 20 Jahren der Fall. Zusätzlich muss es einen „sachgerechten Grund“ für die Beendigung des Vertrages geben. Die Sparkassen sehen in den anhaltend niedrigen Zinsen einen solchen Grund. Dem hat der BGH zugestimmt.

Stadtsparkasse Remscheid hat etwa 500 Verträge gekündigt

Dennoch sind nicht alle Prämiensparer betroffen. Denn die Richter haben auch entschieden, dass Kündigungen nur dann erlaubt sind, wenn in den Verträgen keine konkrete Laufzeit vereinbart worden ist, sie also unbefristet abgeschlossen wurden.

Dies hilft zum Beispiel den Kunden der Stadtsparkasse Düsseldorf. „Unsere Verträge haben ein festes Enddatum. Kündigungen beim Prämiensparen wird es deshalb nicht geben“, so Sprecher Gerd Meyer auf Anfrage dieser Zeitung. Florian Baumhove von der Stadtsparkasse Wuppertal gibt ebenfalls Entwarnung: „Wir kündigen nicht und planen auch nicht, dies zu tun.“

Anders sieht es bei der Stadtsparkasse Remscheid aus. Dort wurden nach Angaben von Sprecherin Ann-Kathrin Lesche rund 500 Verträge gekündigt, die vor 25 Jahren mit einer unbestimmten Laufzeit geschlossen worden waren und die höchste Prämienstufe erreicht hatten. Nachfragen bei anderen Sparkassen in der Region blieben ohne Antwort.

Die Stiftung Warentest führt im Netz unter test.de eine Tabelle mit jenen Sparkassen, die Prämiensparverträge gekündigt oder Sparern eine Kündigung angedroht haben. Basis der Liste sind Informationen aus den Verbraucherzentralen. Die Tabelle erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.

Laut Stiftung Warentest gehen Kunden kein Risiko ein, wenn sie der Kündigung schriftlich widersprechen und die Sparraten einfach weiterzahlen. Sie sollten sich beraten, zum Beispiel bei ihrer örtlichen Verbraucherzentrale. Wer über eine Rechtsschutzversicherung verfügt, sollte fragen, ob sie die Kosten eines Streits übernimmt. Wichtig ist es, das Geld aus dem Sparvertrag nicht anzutasten, weil Sparer damit die Kündigung akzeptieren und ihre Ansprüche verlieren. Vertragsauflösungen sind zum Beispiel dann nicht rechtens, wenn die höchste Prämienstufe erst in einigen Jahren erreicht wird.