Neues Gutachten Rechtlich dürfte der Flughafen Tegel in Betrieb bleiben

Berlin (dpa) - Der Berliner Flughafen Tegel könnte laut einem weiteren Gutachten in Betrieb bleiben. Berlin bräuchte dafür aber das Einverständnis Brandenburgs und des Bundes, wie aus einer Stellungnahme des Wissenschaftlichen Parlamentsdienstes des Berliner Abgeordnetenhauses hervorgeht.

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Über das Papier aus dem Jahr 2013 berichtet der „Spiegel“. Das Gutachten, das der Deutschen Presse-Agentur vorliegt, stützt sich in weiten Teilen auf eine ähnliche Untersuchung des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags.

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Der Planfeststellungsbeschluss für den neuen Hauptstadtflughafen stehe dem Weiterbetrieb Tegels nicht entgegen, heißt es in dem Gutachten aus dem Abgeordnetenhaus. Aussagen zur Schließung Tegels fänden sich dort nur in der Begründung, die sei jedoch nicht bindend.

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Um den Flughafen offen zu halten, müsse Berlin mit Brandenburg den Gemeinsamen Landesentwicklungsplan ändern, etwa wegen der gestiegenen Passagierzahlen. Zudem müssten der Widerruf der Betriebsgenehmigung für Tegel und die Entwidmung als Flughafen zurückgenommen werden. Beides sei rechtlich möglich. Das Gutachten wurde für die damalige Piratenfraktion erstellt, die es jedoch nicht veröffentlichte.

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Berlin steht nach einem erfolgreichen Volksbegehren voraussichtlich vor einem Volksentscheid, in dem die Bürger abstimmen, ob der Senat sich für die Offenhaltung Tegels einsetzen soll. Den Bau des neuen Flughafens im brandenburgischen Schönefeld hatten die Verantwortlichen unter anderem damit gerechtfertigt, dass Tegel dann schließen und der Fluglärm weniger Menschen treffen würde.

Die Eröffnung des Flughafens ist seit dem Baubeginn 2006 schon fünf Mal verschoben worden, zuletzt wurde im Januar das Ziel 2018 ausgegeben. Zu den zahlreichen Problemen zählen Schwierigkeiten mit dem Brandschutz.