Rückschlag für Eon Hanse im Streit um Gaspreise

Hamburg (dpa) - Der norddeutsche Gasversorger Eon Hanse hat im jahrelangen juristischen Streit um die Gaspreise einen Rückschlag erlitten. Nach einem nicht rechtskräftigen Urteil des Landgerichts Hamburg aus der vergangenen Woche muss Eon Hanse mehr als 75 000 Euro an die Verbraucherzentrale Hamburg zahlen.

Dies teilte die Organisation am Montag in der Hansestadt mit (Az.: 321 O 493/09). Dabei gehe es um die rechtliche Situation von rund 50 000 Kunden, die seit Jahren ihre Gasrechnung unter Vorbehalt begleichen, weil sie die Preise für zu hoch halten.

Die Verbraucherzentrale hatte für 55 Kunden aus dieser Gruppe auf Rückzahlung zu viel gezahlter Beiträge geklagt und nun in erster Instanz gewonnen. Das Geld sollen nach Abzug der Kosten die Kunden erhalten.

Laut Verbraucherzentrale haben seit 2004 rund 55 000 Kunden den Preisbestimmungen des Energiekonzerns widersprochen. Davon hätten 5000 die geforderten Beträge gekürzt, weitere 50 000 unter Vorbehalt gezahlt. Gegen die gekürzten Rechnungen ist Eon Hanse juristisch vorgegangen, überwiegend mit bescheidenem Erfolg.

Gegen das neuerliche Urteil werden Rechtsmittel geprüft, sagte ein Sprecher des Unternehmens in München. Dagegen forderte die Verbraucherzentrale, dass Eon Hanse dem Urteil schnell Folge leisten und auf eine Berufung verzichten solle.

Damit ist allerdings immer noch nicht die Frage geklärt, ob Eon Hanse den Kunden tatsächlich überhöhte Preise abverlangt hat. Bislang haben sich die Gerichte bei ihrer Entscheidung darauf gestützt, dass die Preisklausel in den Eon-Verträgen zu unbestimmt und damit unwirksam sei. Die Musterklage der Verbraucherzentrale gegen die Gaspreise von 2005, die großes öffentliches Interesse auf sich gezogen hatte, ist nach wie vor nicht entschieden und liegt in zweiter Instanz beim Hanseatischen Oberlandesgericht (OLG).