„Außergewöhnlich komplex“ Schäuble: Habe schnell genug bei „Cum-Ex“-Deals gehandelt
Berlin (dpa) - Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) hat Vorwürfe zurückgewiesen, umstrittene Aktiengeschäfte zulasten der Staatskassen zu spät per Gesetz gestoppt zu haben.
Es habe keine Verzögerungen gegeben, sagte Schäuble vor dem Untersuchungsausschuss des Bundestages. Linke und Grüne sprachen dagegen von schweren Versäumnissen von Regierung und Aufsicht.
Schäuble hielt dagegen, wenige Monate nach seiner Amtsübernahme Ende Oktober 2009 habe er sich mit den „Cum-Ex“-Konstrukten und den unzureichenden gesetzlichen Regelungen befasst und dann im Sommer 2010 eine Systemumstellung eingeleitet.
Dass die neuen Gesetzesregeln, mit denen das Steuerschlupfloch geschlossen wurde, dann erst zum 1. Januar 2012 in Kraft getreten seien, habe auch an dem „außergewöhnlich komplexen“ Gesetzgebungsverfahren gelegen. Auch sei die Umstellung „außergewöhnlich anspruchsvoll“ gewesen. Hinzu gekommen seien intensive Abstimmungen mit den Ländern. Dabei sei es um die Aufteilung des Aufkommens aus der Kapitalertragsteuer gegangen.
Gerhard Schick von den Grünen sagte nach der fast dreistündigen Vernehmung des Ministers, Schäuble trage eine entscheidende Verantwortung dafür, dass es über Jahre Milliardengeschenke durch Nichtstun an deutsche Banken gegeben habe. Schick sprach nach der letzten Sitzung des vor einem Jahr gestarteten Untersuchungsausschusses von massivem Organisationsversagen Schäubles und von dessen Vorgänger Peer Steinbrück (SPD). Es könne nicht sein, dass Steuertricks immer erst nach Jahren gestoppt werden. Aus Sicht von Richard Pitterle von den Linken war es ein Verdienst des Ausschusses, dass ähnlich gelagerte Aktiendeals zulasten des Staates („Cum-Cum“) 2016 unterbunden wurden.
Union und SPD sehen dagegen kein politisches Fehlverhalten der Regierung und keine Versäumnisse. Es habe keine gravierenden Mängel in der Umsetzung der Gesetzgebung gegeben, sagte Christian Hirte von der CDU. Für SPD-Kollege Andreas Schwarz hat der Ausschuss Aufschluss über kriminelle Energie gegeben. Er erwarte von Banken und Finanzdienstleistern, dass sie jetzt reinen Tisch machen. Die umstrittenen Geschäfte seien nie legal gewesen.
Bei „Cum-Ex“-Aktiengeschäften hatte der Fiskus über Jahre hinweg Anlegern die nur einmal abgeführte Kapitalertragsteuer mehrfach erstattet. Der Gesamtschaden durch die Transaktionen wird auf zwölf Milliarden Euro geschätzt. Unter Juristen gehen die Meinungen darüber auseinander, ob es illegale Geschäfte waren. Das Bundesfinanzministerium stuft sie als rechtswidrig ein.
Hinweise auf die dubiosen Geschäfte hatte es schon Jahre zuvor gegeben. Mit dem Jahressteuergesetz von 2007 wurde ein Teil der Geschäfte eingedämmt. Es enthielt aber weiterhin Lücken und ermunterte vor allem zu Tricksereien über Auslandsbanken.
Bei „Cum-Cum“-Geschäften werden von ausländischen Anlegern gehaltene Anteile kurz vor dem Dividendenstichtag an inländische Anteilseigner übertragen, etwa an Banken. Diese können sich dann anders als die ausländischen Investoren die Kapitalertragssteuer anrechnen beziehungsweise erstatten lassen. Danach werden die Aktien samt Dividende zurückgereicht, die gesparte Steuer wird geteilt. Aktuell streiten Bund und Länder über Altfälle.
Schäuble sprach mit Blick auf „Cum-Ex“ und „Cum-Cum“ von völlig unterschiedlichen Bereichen. Aus seiner Sicht versuchen Kritiker, dies zu vermischen und einen Missbrauch zu konstruieren. Er könne auch keine spekulativen Äußerungen zum möglichen Schaden machen.