15 O 290/14).
Geklagt hatte die Taxivereinigung Frankfurt. MyDriver vermittelt via Internet Chauffeure mit eigenem Wagen an Kunden.
Werbung von MyDriver dürfe auf Google zwar weiterhin mit dem Suchbegriff „Taxi“ gefunden werden, es müsse aber darauf hingewiesen werden, dass die Anzeige nicht von einem Taxiunternehmen stamme, erläuterte die Rechtsanwältin der Klägerpartei, Sandra Charalambis.
Ein Sixt-Sprecher sagte, das Unternehmen plane keine Berufung gegen die Entscheidung. MyDriver wolle auch nicht als Anbieter von Taxi-Diensten, sondern als Alternative dazu wahrgenommen werden.
Die Gerichtsentscheidung, die am Freitag bekannt wurde, erging bereits am 4. November.