Spiegel: Kundinnen bei Aldi heimlich gefilmt - Aldi: Nicht bekannt
Düsseldorf (dpa). In hessischen Aldi-Filialen sollen Kundinnen in kurzen Röcken oder mit ausgeschnittenen Tops nach einem Bericht des Nachrichtenmagazins „Der Spiegel“ heimlich gefilmt worden sein.
Filialleiter hätten sich einen Spaß daraus gemacht, mit Überwachungskameras heranzuzoomen und die Videos hinterher auf CD auszutauschen, berichtet das Magazin in seiner jüngsten Ausgabe.
Aldi Süd teilte dazu am Sonntag der dpa mit, sollten Überwachungskameras wie in dem Bericht geschildert genutzt worden sein, sei dies „eindeutig missbräuchlich und rechtswidrig“. „Dies wird von uns keinesfalls geduldet und zieht entsprechende disziplinarische sowie gegebenenfalls strafrechtliche Maßnahmen nach sich“, teilte eine Aldi-Sprecherin mit. Sie betonte allerdings zugleich: „Die vom Spiegel geschilderten Aufnahmen sowie die Existenz entsprechender DVDs sind uns nicht bekannt.“
Dem Nachrichtenmagazin liegen nach eigener Aussage Bilder von EC-Terminals vor, an denen Kunden mit Karte zahlen. Sie ließen sich so weit heranzoomen, dass jede Zahl erkennbar werde, berichtete das Magazin. Aldi Süd wies das zurück. „In unserem gemeinsam mit dem Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit in Nordrhein-Westfalen (LDI) sowie unserem unabhängigen, externen Datenschutzbeauftragten entwickelten Videoüberwachungskonzept für Filialen ist eindeutig festgelegt, dass Bereiche, in denen PIN-Eingaben stattfinden, keinesfalls einsehbar sind“, teilte Aldi Süd am Sonntag mit.
Dem „Spiegel“-Bericht zufolge sollen außerdem Detektive in Verdachtsfällen beauftragt worden sein, zusätzliche mobile Minikameraanlagen zu installieren. Aldi Süd teilte dazu mit, mobile Kameras dürften nicht durch Detektive eingesetzt werden. Das Unternehmen installiere sie „in Ausnahmefällen“, und dann würden Mitarbeiter und Kunden durch Schilder darüber informiert.
Der „Spiegel“ berichtete weiter, in Zentrallagern überwache Aldi Süd auch eigene Mitarbeiter sowie die von Speditionen. Der Datenschutzbeauftragte des Bundes, Peter Schaar, sagte dem Blatt dazu: „Wenn etwa Diebstähle durch offene Maßnahmen verhindert oder aufgeklärt werden können, ist eine heimliche Überwachung jedenfalls unzulässig.“
Aldi Süd bestätigte, es könne „in wenigen Ausnahmefällen“ vorkommen, dass Mitarbeiter aufgrund eines konkreten Verdachts videoüberwacht werden. „Dieses ist jedoch nur nach Einhaltung strikter Vorgaben möglich und Bedarf einer individuellen Prüfung und der ausdrücklichen Freigabe durch unseren Datenschutzbeauftragten“, hieß es in der Stellungnahme von Aldi Süd.