Staatsanwaltschaft fordert Haftstrafen für Ex-Porschechefs
Stuttgart (dpa) - Die Stuttgarter Staatsanwaltschaft fordert für Ex-Porschechef Wendelin Wiedeking und seinen Finanzvorstand Holger Härter wegen ihrer Rolle in der VW-Übernahmeschlacht 2008 harte Strafen.
Laut Plädoyer der Ankläger soll Wiedeking eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten bekommen, das Strafmaß für Härter soll bei zwei Jahren und drei Monaten liegen. Hinzu sollen Geldbußen von je einer Million Euro kommen. Den Angeklagten wird vorgeworfen, den Markt manipuliert haben. Die beiden bestreiten das, die Verteidigung pocht auf einen Freispruch.
Die Dachgesellschaft Porsche SE, deren Chefs Wiedeking und Härter damals waren, soll 807 Millionen Euro Strafe zahlen, schließlich habe die Firma durch die Marktmanipulation Verluste vermieden, so die Ankläger. Das Urteil in dem Prozess soll am 4. März gefällt werden.
Das Verfahren ist eine Art Rückblick auf die heiße Phase der VW-Übernahmeschlacht 2008. Porsche wollte damals drei Viertel von Volkswagen übernehmen und mit einem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag ans Steuer rücken beim Branchenriesen. Doch die Pläne gingen schief, die Porsche SE verschuldete sich stark und musste ihre Autoproduktion schließlich an VW verkaufen - 2009 räumten Wiedeking und Härter ihre Posten. Durch Kursschwankungen der VW-Aktie verloren Hedgefonds damals Milliarden, aus deren Sicht waren Marktmanipulationen von Wiedeking und Härter der entscheidende Grund.
Der Verteidiger von Wiedeking, Walther Graf, schüttelte nach dem Plädoyer der Ankläger den Kopf. „Die Forderung der Staatsanwaltschaft ist in keinem Fall nachvollziehbar, sie gibt das Ergebnis der Beweisaufnahme überhaupt nicht wieder.“ Die Staatsanwälte beriefen sich nur auf Indizien, die sie bewusst missverstünden, sagte Graf.
Tatsächlich hatte Staatsanwalt Aniello Ambrosio eingeräumt, dass die Zeugen in dem Verfahren die Anklagepunkte nicht untermauern konnten. Er hält Wiedeking und Härter dennoch für schuldig und verweist dabei auf E-Mails, Präsentationen und Protokolle. Knackpunkt ist die Frage, wann der Beschluss zur 75-Prozent-Übernahme von VW fiel - laut Staatsanwaltschaft Anfang März 2008, laut Wiedeking und Härter erst Ende Oktober desselben Jahres. Zwischen den beiden Zeitpunkten hatte Porsche in Pressemitteilungen und Statements mehrfach beteuert, VW nicht beherrschen zu wollen. Eine Verschleierung, so die Ankläger.
Nach der Bekanntgabe der Pläne Ende Oktober 2008 schnellte der VW-Kurs von etwa 200 auf gut 1000 Euro in die Höhe. Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft war dies Absicht, weil Porsche wegen der Übernahmepläne bei VW in finanziellen Schwierigkeiten war - für einen Bankenkredit wurden wegen des zuvor sinkenden VW-Kurses hohe Nachschusspflichten fällig. „Die Summe, die für Porsche auf dem Spiel stand, war gigantisch“, sagte Staatsanwalt Heiko Wagenpfeil.
Durch die Mitteilung, in der wesentliche Informationen verschwiegen worden seien, habe Porsche den VW-Kurs und damit einen Dax-Wert manipuliert. Wiedeking und Härter dürften nicht ungeschoren davonkommen, warnte Wagenpfeil. „Das könnte ein Freibrief für alle Marktmanipulateure sein, die bisher nur bei Pennystocks tätig waren.“
Das geforderte Strafmaß für Ex-Finanzchef Härter ist etwas niedriger, weil für ihn eine Verurteilung wegen Kreditbetrugs 2013 - ebenfalls wegen seiner Rolle in der VW-Übernahmeschlacht - angerechnet wurde. Damals musste er 630 000 Euro Strafe zahlen.