Staatsanwaltschaft untersucht Strafanzeigen gegen Prokon

Lübeck/Itzehoe (dpa) - Die Turbulenzen beim angeschlagenen Windkraftspezialisten Prokon haben die Staatsanwaltschaft auf den Plan gerufen. Zugleich wächst die Sorge um die Arbeitsplätze bei dem von Insolvenz bedrohten Unternehmen aus Itzehoe (Schleswig-Holstein).

Foto: dpa

In den vergangenen Monaten seien mehrere Strafanzeigen gegen den Finanzierer von Windanlagen eingegangen, hieß es aus der Lübecker Staatsanwaltschaft. „Wir prüfen, ob ein Anfangsverdacht wegen Betruges und weiterer Wirtschaftsdelikte besteht oder nicht“, sagte Oberstaatsanwältin Wenke Haker-Alm der Nachrichtenagentur dpa. Sollte es diesen Verdacht geben, würden Ermittlungen aufgenommen.

Die mögliche Pleite von Prokon löste große Besorgnis um Hunderte Jobs aus. In der Zentrale in Itzehoe sind rund 500 von insgesamt 1300 Arbeitnehmern beschäftigt. Die oppositionelle CDU und FDP im Kieler Landtag forderten von der Landesregierung aus SPD, Grünen und SSW ein Signal zum Erhalt der Arbeitsplätze. Das Landes-Arbeitsministerium in Kiel wollte sich zunächst um Informationen über die Lage bemühen.

Prokon erklärte in einem auf seiner Internetseite veröffentlichten Schreiben vom 10. Januar an seine Anleger, noch im Januar drohe eine Planinsolvenz, falls mehr als fünf Prozent des Genussrechtskapitals abgezogen würden. Nach wie vor kündigten viele Anleger aus Angst vor einem Verlust ihres Geldes ihre Genussrechte. Bis zum 20. Januar sollten sie sich erklären, ob sie zunächst bis zum Oktober die Genussanteile behalten, um eine Zahlungsunfähigkeit abzuwenden.

Nach Prokon-Angaben gibt es über 75 000 Anleger, die dem Unternehmen fast 1,4 Milliarden Euro über sogenannte Genussscheine anvertraut haben. Das Versprechen: bis zu acht Prozent Zinsen. Verbraucherschützer haben wiederholt das Geschäftsmodell infrage gestellt und mangelnde Transparenz beklagt. Nachfragen bei Prokon blieben am Montag zunächst ohne Antwort.

Für die Windenergie-Branche ist Prokon nach Einschätzung des Bundesverbandes Windenergie (BWE) „nicht von allergrößter Bedeutung“. Eine Insolvenz würde für die Branche keine besonderen Risiken bedeuten, sagte der stellvertretende BWE-Bundeschef und Präsident des schleswig-holsteinischen Landesverbandes, Hermann Albers. Wichtig sei aber, dass das Unternehmen seine soziale Verantwortung für die Mitarbeiter wahrnehme und die Interessen der Anleger gewahrt würden.

Angesichts des Einwerbens von über einer Milliarde Euro Kapital habe Prokon mit seinen Werbeaktivitäten in der Branche eine besondere Stellung, sagte Albers. Immer wieder sei ihm zu Ohren gekommen, dass Prokon mit frischem Kapital Zinsen für Anlegerkapital bedient habe.

Betroffene einer möglichen Insolvenz wären nach Einschätzung des Deutschen Verbraucherschutzrings vor allem Kleinanleger. Denn die Genussrechte konnten bereits für 100 Euro erworben werden.

Vor dem Hintergrund der Pleitedrohung fordern Verbraucherschützer schärfere Regeln für den „grauen Kapitalmarkt“. Die Bundesminister Heiko Maas (SPD/Justiz) und Wolfgang Schäuble (CDU/Finanzen) müssten vor allem den Vertrieb umgehend beschränken, „so dass diese Produkte nicht mehr beworben und empfohlen werden dürfen“, sagte die Finanzexpertin des Bundesverbands der Verbraucherzentralen, Dorothea Mohn, dem „Handelsblatt“ (Dienstag). Genussrechte könnten viele Verbraucher in den Ruin treiben. Prokon sei dafür nur ein Beispiel in einer ganzen Reihe von Skandalen, kritisierte Mohn.

Bundesweit hat Prokon Geld in Windkraftanlagen mit einer Leistung von 458,2 Megawatt, in Polen in Anlagen mit 68 Megawatt gesteckt. In Schleswig-Holstein spielt das Unternehmen bei der Erzeugung von Windenenergie eher eine kleine Rolle. Derzeit sind dort nach Angaben des Kieler Energieministeriums 3600 Megawatt Windenergie installiert.