Klage der Anleger Stada-Minderheitsaktionäre fordern vor Gericht Nachschlag
Bad Vilbel (dpa) - Nach der Übernahme des Pharmakonzerns Stada fordern verbleibende Minderheitsaktionäre vor dem Landgericht Frankfurt einen finanziellen Nachschlag.
Ziel sei es, von den Finanzinvestoren Bain und Cinven eine weitaus höhere Barabfindung und jährliche Garantiedividende zu erstreiten, erklärte der Düsseldorfer Anwalt Peter Dreier. Eine entsprechende Klage für die Anleger habe er am Dienstag bei der Behörde eingereicht.
Die Barabfindung von 74,40 Euro je Aktie, welche Bain und Cinven den verbleibenden Aktionären anbieten, spiegele den Wert von Stada nicht angemessen wider, sagte Dreier. Auch die jährliche Ausgleichszahlung von 3,82 Euro je Papier für Anteilseigener, die ihre Aktien nicht den Finanzinvestoren andienen, sei zu wenig. Der faire Wert je Stada-Aktie sei „oberhalb von 95 Euro“ anzusiedeln. Höhere künftige Gewinnmargen und Umsätze im Zuge des Umbaus von Stada seien in der Unternehmensbewertung nicht angemessen berücksichtigt worden, erklärte der Kläger-Vertreter. „Stada ist eine Perle.“
Bain und Cinven, die Stada im vergangenen Sommer für 5,3 Milliarden Euro übernommen hatten und zwei Drittel der Anteile halten, wiesen die Vorwürfe zurück. Die Barabfindung von 74,40 Euro je Aktie sei „ein angemessener Ausgleich“, teilten sie mit. Den Betrag hätten ein gerichtlich bestellter unabhängiger Wirtschaftsprüfer und ein Bewertungsgutachter bestätigt. Den Finanzinvestoren lägen „einige Anträge“ für eine höhere Vergütung im Rahmen von Spruchverfahren vor.
Die Frist für solche Anträge endet an diesem Mittwoch. Ein Verhandlungstermin am Landgericht Frankfurt steht noch nicht fest.