Videoschalte Corona-Krise: Landgericht plant Prozesse im Netz
Düsseldorf · Ein Saal wurde mit Videotechnik umgerüstet. Erstes Verfahren könnte in zehn Tagen stattfinden.
Seit Wochen lahmgelegt ist das Justizzentrum an der Werdener Straße wegen der Corona-Krise. Nur noch eine Handvoll Verfahren finden statt, weil es sich um Angeklagte handelt, die in Untersuchungshaft sitzen. Zivilprozesse fallen praktisch komplett aus.
Das kann aber so auf Dauer nicht weitergehen. Darum hat das Landgericht ein Pilotprojekt auf den Weg gebracht. Erstmals sollen Zivilverfahren per Videokonferenz stattfinden. Das erste Verfahren könnte bereits in zehn Tagen stattfinden.
Technik wurde bisher nur in Ausnahmefällen eingesetzt
„Theoretisch ist das schon seit 2013 möglich“, so Elisabeth Stöve, die Pressesprecherin des Landgerichts. Bis jetzt allerdings wurde die Technik nur in Ausnahmefällen eingesetzt. Zum Beispiel, wenn bei Strafverfahren gegen organisierte Kriminalität Zeugen vernommen werden mussten, die sich in Lebensgefahr befinden würden, wenn sie vorgeladen werden. Aber auch bei Zivilverfahren, wenn Zeugen gehört werden, denen eine weite Anreise aus anderen Teilen der Welt nicht zugemutet werden sollte. Normalerweise sind allerdings alle Prozessbeteiligten auch körperlich vor Gericht anwesend.
Das wird sich in Saal 2.111 des Landgerichts bald ändern. Denn dort wurde die Videokonferenzanlage jetzt fest installiert. Das bedeutet, der Richter oder die Richterin sitzt allein im Raum, die Anwälte und die anderen Prozessbeteiligten werden dann zugeschaltet. Dazu ist der Raum mit mehreren Großbildschirmen ausgestattet.
Die Anwälte können die Vorsitzenden über einen Videowürfel sehen. Die einzigen Personen, die sich dann sonst noch in dem Saal aufhalten, sind die Zuschauer. „Die Öffentlichkeit muss gewahrt werden“, erklärt Elisabeth Stöve.
Zunächst keine Strafprozesse per Videokonferenz
Zunächst soll das Verfahren per Videokonferenz nur angewandt werden, wenn die beteiligten Parteien einverstanden sind. Theoretisch könne ein Richter das auch anordnen. Darauf will man aber zunächst verzichten. Ohnehin kann nur ein Teil der rund 40 Verfahren, die täglich am Landgericht verhandelt werden, auf diese Art geführt werden. Denn es gibt nur zwei Videoanlagen.
Auch Strafprozesse bleiben erst einmal ausgenommen. Denn für die gelten noch wesentlich strengere Gesetze. Elisabeth Stöve: „Der Richter muss den Angeklagten immer sehen können. Auch die Mimik.“ Das könne man bei einer Videokonferenz nicht garantieren. Sie will aber nicht ausschließen, dass in Zukunft auch Strafverfahren im Netz geführt werden. Dabei handele es sich aber um juristisches Neuland: „Das können wir nicht entscheiden.“
Wenn sich die neue Technik bewährt, sei es gut möglich, dass sie auch nach der Corona-Krise eingesetzt wird. Die Videokonferenzen könnten zum Beispiel dazu beitragen, die Kosten eines Prozesses zu senken, weil Reisekosten gespart werden. Ob sich das neue Verfahren als gut erweist, wird sich in den kommenden Wochen zeigen.