Strengere Regeln für Graumarkt
Vertrieb von Finanzprodukten durch freie Vermittler wird künftig schärfer kontrolliert.
Berlin. Anleger sollen künftig besser vor unseriösen Geldanlagen auf dem sogenannten Grauen Kapitalmarkt geschützt werden. Nach monatelangem Streit haben sich Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) und Wirtschaftsminister Rainer Brüderle (FDP) auf einen Gesetzentwurf für strengere Regeln auf diesem bisher kaum regulierten Finanzmarkt verständigt. Regelungslücken würden nun geschlossen, teilte das Wirtschaftsministerium am Donnerstag in Berlin mit.
Künftig sollen dort Aufsichtsregeln gelten, die im regulierten Bereich längst Standard sind. Geplant sind ein Sachkundenachweis sowie eine Berufshaftpflicht-Versicherung der Vermittler. Sie müssen zudem umfangreichen Informations-, Beratungs- und Dokumentations-Pflichten nachkommen und ihre Provisionen offenlegen.
Der Entwurf sieht auch eine Regelung in der bis zuletzt strittigen Frage der Aufsicht vor. Danach sollen die Gewerbeaufsichtsämter die Vertriebserlaubnis erteilen. Dies stieß bei Verbrauchschützern zuletzt auf massive Kritik. Sie fordern eine Aufsicht durch Finanzkontrolleure der Bafin. Den Plänen zufolge soll die Bafin zumindest die Verkaufsprospekte für Graumarktprodukte prüfen.
Auf dem „Grauen Kapitalmarkt“ — einem provisionsgetriebenen Sektor mit rund 80 000 freien Vermittlern — verlieren Anleger alljährlich Milliarden, weil sie auf unseriöse Angebote hereinfallen. Experten beziffern den Schaden auf jährlich etwa 20 bis 30 Milliarden Euro — teils durch Betrug, deutlich überhöhte Provisionen oder schlicht Missmanagement. Auf dem „Grauen Kapitalmarkt“ werden sowohl kaum regulierte, aber durchaus seriöse Angebote gehandelt als auch Produkte, die bereits in betrügerischer Absicht aufgelegt werden.
Das Wirtschaftsministerium erklärte: „Damit gelten für den Vertrieb von Finanzprodukten die gleichen Spielregeln für Banken und freie Vermittler.“ dpa