Sündenbock Bahn

Düsseldorf. Die Bahn verspricht, dass der Zug um 17.43 Uhr sein Ziel erreicht. Wird es 18.44 Uhr, muss sie zahlen — egal, warum es zu der Verspätung kam. Auch bei Ereignissen, für die sie in keiner Weise verantwortlich ist, wird die Bahn wegen ihres Terminversprechens beim Wort genommen.

Wen verklagt eigentlich der Autofahrer, wenn er stundenlang im Stau steht? Kritik an Missständen bei der Bahn ist gewiss in vielen anderen Fällen berechtigt. Doch sie so weitgehend als Sündenbock in die Pflicht zu nehmen, kann auch nicht richtig sein.