Telekom-Spitzelaffäre: Elf Monate auf Bewährung für Unternehmer

Bonn (dpa) - Im wohl letzten Verfahren der Telekom-Spitzelaffäre ist ein Berliner Geschäftsmann zu elf Monaten Bewährungsstrafe verurteilt worden.

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Das Landgericht Bonn sprach ihn am Dienstag der Beihilfe zum Verstoß gegen das Fernmeldegesetz sowie zum Verstoß gegen das Datenschutzgesetz für schuldig.

Der Mann hatte eingeräumt, mit seiner Berliner Firma illegal ausspionierte Telefondaten von Journalisten und Aufsichtsratsmitgliedern ausgewertet zu haben. Das Verfahren war vom mittlerweile abgeschlossenen Hauptverfahren abgetrennt und vorübergehend eingestellt worden, weil der Mann zunächst für verhandlungsunfähig befunden worden war.

Er bereue sein Verhalten, erklärte der Angeklagte. Am Anfang habe er geglaubt, der Telekom zu helfen, geheimen Informanten auf die Spur zu kommen. Dann aber sei die Sache gekippt.

Für seine Tätigkeit wurden dem Geschäftsmann von dem bereits verurteilten früheren Sicherheitschef der Telekom, der ihm den Auftrag erteilte, knapp 700 000 Euro bezahlt.

Der Sicherheitschef hatte 2005 und 2006 Journalisten und Aufsichtsräte ausspähen lassen. So wollte er herausfinden, wie vertrauliche Unternehmensdaten an die Öffentlichkeit gelangten. Von den Spähaktionen waren damals insgesamt 40 bis 60 Personen betroffen.

Der Sicherheitschef war als Hauptangeklagter bereits im November 2010 vom Landgericht Bonn wegen Verletzung des Fernmeldegeheimnisses, Untreue und Betrugs zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt worden.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte das Urteil im Dezember 2012 bestätigt. Ermittlungsverfahren gegen den früheren Telekom-Vorstandschef Kai-Uwe Ricke und den Ex-Aufsichtsratschef Klaus Zumwinkel waren vor Prozessbeginn eingestellt worden, weil es laut Staatsanwaltschaft gegen sie keinen Tatverdacht gab.