Telekom-Spitzelaffäre: Mehrjährige Haft gefordert
Bonn (dpa) - Im Prozess um die Telekom-Bespitzelungsaffäre hat die Staatsanwaltschaft für den Hauptangeklagten dreieinhalb Jahre Haft gefordert. Die Verteidigung plädierte für eine Geldstrafe. Der Ex-Abteilungsleiter für Konzernsicherheit, der 60jährige Klaus T., sei der Initiator des illegalen Datenmissbrauchs gewesen.
Das erklärte die Staatsanwaltschaft am Mittwoch vor dem Bonner Landgericht. Das Urteil soll am nächsten Dienstag (30. November) gesprochen werden. In den Jahren 2005 und 2006 waren von der Telekom laut Anklage 42 Personen über ihre Telefondaten ausspioniert worden, darunter neben Journalisten auch Aufsichtsräte und namhafte Gewerkschafter. Es sollte herausgefunden werden, wie Unternehmensinterna an die Presse gelangten.
Die Bespitzelung sei ein „extremer Angriff auf die Presse- und Informationsfreiheit“, betonte Staatsanwalt Ulrich Kleuser. Es sei ein „Super-Gau“ gewesen, dass die Telekom über ein Jahr lang missliebige Journalisten habe ausspionieren lassen.
Klaus T. wurden im Plädoyer der Staatsanwaltschaft konkret sieben Fälle von Bespitzelung zur Last gelegt. Darunter waren als Hauptopfer vor allem eine Journalistin und ein Journalist von zwei Wirtschaftsmagazinen. Folgt das Gericht in seinem Urteil der Staatsanwaltschaft, drohen dem Angeklagten und langjährigen Telekom- Beamten neben einer Freiheitsstrafe auch der Entzug der Beamtenansprüche.
Klaus T. hatte schon am ersten Prozesstag die alleinige Verantwortung für das illegale Vorgehen übernommen. Er sei eigenmächtig aktiv geworden, nachdem ihm Ex-Vorstandschef Kai-Uwe Ricke den Auftrag erteilt habe, ein Informationsleck aufzuspüren. Ricke habe dabei selbst keine ausdrückliche Genehmigung für die Datenüberwachung erteilt.
Die Ermittlungsverfahren gegen Ricke wie auch Ex-Aufsichtsratschef Klaus Zumwinkel waren eingestellt worden. In beiden Fällen prüft die Staatsanwaltschaft aber noch Beschwerden gegen diese Einstellung. Neue Verdachtsmomente haben sich für die Staatsanwaltschaft in dem Prozess aber bisher nicht ergeben. Aussagen von Klaus T. zur möglichen Verwicklung von Ricke erklärte sie für unglaubwürdig. Zumwinkel wie auch Ricke hatten jede Mitverantwortung für illegales Handeln bestritten.
Die Verfahren gegen zwei weitere Angeklagte, die beim Ausspionieren mitgewirkt hatten, waren jeweils wegen geringer Schuld gegen Zahlung eines Geldbetrags eingestellt worden.
Miteinbezogen in die von der Staatsanwaltschaft geforderte Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren und sechs Monaten für Klaus T. wurden neben dem Ausspionieren (Verstoß gegen das Bundesdatenschutzgesetz und Verletzung des Fernmeldegeheimnisses) auch Untreue in mehreren Fällen und Betrug. Klaus T. soll zulasten der Telekom Geld in die eigene Tasche gesteckt haben. Die Verteidigung forderte in diesen Fällen einen Freispruch, da Klaus T. die Telekom weder betrogen noch ihr geschadet habe.