Urteil: Das sollten Gaskunden wissen
Der BGH will mehr Wettbewerb. Klauseln in einigen Verträgen sind künftig unwirksam.
Düsseldorf. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Gaspreisbindung ausschließlich ans Heizöl für Verbraucher gekippt. Dabei hatten die Karlsruher Richter wohl im Hinterkopf, für mehr Wettbewerb am Gasmarkt zu sorgen. Hier wichtige Fragen und Antworten:
Vorerst nicht, das Urteil bezieht sich zunächst nur auf Kunden der Anbieter, die im Urteil genannt sind - also die Rheinenergie in Köln und die Stadtwerke in Dreieich bei Offenbach. Diese Kunden können Preiserhöhungen, die auf die für unwirksam erklärten Klauseln zurückgehen, zurückfordern. Kunden anderer Versorger mit ähnlichen Klauseln müssen im Zweifelsfall selbst klagen.
Prinzipiell haben die Richter eine Koppelung an den Ölpreis nicht untersagt. Energieriesen wie Eon müssten schließlich auch planen und kalkulieren können. Als alleinige Grundlage für eine Preisfindung taugt die Bindung an den Ölpreis aber nicht, urteilten die Richter.
Verbraucherschützer warnen vor zu hohen Erwartungen. Das Urteil allein führt nicht zu sinkenden Gaspreisen. Aribert Peters vom Bund der Energieverbraucher: "Das Urteil hat zunächst einmal nichts mit den Gaspreisen zu tun." Neue Verträge könnten Gas aber billiger machen.
Der aktuelle durchschnittliche Gaspreis liegt nach Angaben des Energie-Informationsdienstes EID um etwa zehn Prozent unter Vorjahr. Falls sich der derzeitige Ölpreis-Anstieg verfestigen sollte, dürften im zweiten Halbjahr die Gaspreise wieder steigen. Zuletzt sind die Gaspreise zum Jahreswechsel um gut fünf Prozent gestiegen.
Seit den 60er Jahren ist der Gaspreis an den Ölpreis gekoppelt. Ziel dieser Kopplung war ursprünglich, die notwendigen Investitionen der Produzenten in die Infrastruktur abzusichern. Erdgas wurde damit als wettbewerbsfähiger Energieträger aufgebaut und hielt verstärkt Einzug in die Wohnstuben.
Mit der immer weiter schreitenden Öffnung der Gasmärkte - die Verbraucher können oft unter 20 Anbietern auswählen - gewinnen andere Modelle wie etwa die Kopplung an Gas-Spotpreise an Bedeutung. Selbst die russischen Lieferungen an Ruhrgas sind schon teilweise an den Börsenpreis gekoppelt.