Urteil: Sparkassen dürfen nicht willkürlich kassieren
Zinsklausel ist unwirksam.
Karlsruhe. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Rechte von Sparkassenkunden gestärkt: Die Institute müssen etliche Verträge neu formulieren. Die Richter erklärten eine Formulierung in den Geschäftsbedingungen für unwirksam. Laut der Klausel dürfen Zinsen und Entgelte je nach Marktlage und Aufwand und "nach billigem Ermessen festgelegt und geändert" werden.
Das ist viel zu schwammig, kritisiert der BGH. Die Klausel benachteilige die Kunden unangemessen. Klauseln, mit denen die Kosten für Bankleistungen festgesetzt werden, müssten klar und nachvollziehbar formuliert sein, heißt es in dem Grundsatzurteil.
Die Richter folgten der Ansicht der klagenden Schutzgemeinschaft für Bankkunden. Verbrauchervertreter rieten Sparkassenkunden, ihre Kreditverträge überarbeiten zu lassen. Auch könne es zu Regressansprüchen hinsichtlich zu viel gezahlter Zinsen oder Bankentgelte kommen. Allerdings sollte zunächst die ausführliche Begründung der BGH-Entscheidung abgewartet werden, mit der in einigen Wochen zu rechnen ist. dpa/Red